Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A: A) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
B) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen; das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
C) Der Bieter erklärt, dass ihm bekannt ist, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und sein Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn
- die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden oder
- die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar sind bzw.
- die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist.
D) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt. Der Bieter erklärt, dass:
- für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen.
- er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
- er in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000
Euro belegt worden ist.
- für sein Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
E) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Der Bieter erklärt, dass er Mitgleid der Berufsgenossenschaft ist. Auf Verlangen wird er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Diese Informationen sind für die Vergabestelle gebührenfrei bei folgender Datenbank abrufbar: URL & Code.
F) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gern. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gern. § 150a GevvO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen:
1. registerführende Stelle,
2. Registerbezeichnung,
3. Registernummer,
4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Diese Informationen sind für die Vergabestelle gebührenfrei bei folgender Datenbank abrufbar: URL & Code.
G) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -soweit sein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit sein Betrieb beitragspflichtig ist - sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Diese Informationen sind für die Vergabestelle gebührenfrei bei folgender Datenbank abrufbar: URL & Code.