Die BSI TR-03121 bildet die gesetzliche Grundlage für die deutsche Pass- und Ausweisproduktion im Bereich Biometrie und regelt hier konkret neben der Erfassung und Verarbeitung der Biometrie im Antragsprozess auch die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Chip von hoheitlichen Dokumenten. Das Format, in dem Lichtbilder und Fingerabdrücke in diese Chips gespeichert werden, wird international wiederum in der ISO/IEC 19794 geregelt. Dieser ISO-Standard wird aktuell durch den neuen Standard ISO/IEC 39794 abgelöst. Zusätzlich zur laufenden Standardisierung mit Fokus auf die Biometrie-Anforderungen (v.a. ISO-Standard 19794-4/5) muss daher die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 (Biometrie in hoheitlichen Anwendungen) mit Blick auf den ISO-Standard 39794-4/5 gezielt vorangetrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nationale und internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)
Referenznummer: P463 TP4
Kurze Beschreibung:
Die BSI TR-03121 bildet die gesetzliche Grundlage für die deutsche Pass- und Ausweisproduktion im Bereich Biometrie und regelt hier konkret neben der Erfassung und Verarbeitung der Biometrie im Antragsprozess auch die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Chip von hoheitlichen Dokumenten. Das Format, in dem Lichtbilder und Fingerabdrücke in diese Chips gespeichert werden, wird international wiederum in der ISO/IEC 19794 geregelt. Dieser ISO-Standard wird aktuell durch den neuen Standard ISO/IEC 39794 abgelöst. Zusätzlich zur laufenden Standardisierung mit Fokus auf die Biometrie-Anforderungen (v.a. ISO-Standard 19794-4/5) muss daher die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 (Biometrie in hoheitlichen Anwendungen) mit Blick auf den ISO-Standard 39794-4/5 gezielt vorangetrieben werden.
Die BSI TR-03121 bildet die gesetzliche Grundlage für die deutsche Pass- und Ausweisproduktion im Bereich Biometrie und regelt hier konkret neben der Erfassung und Verarbeitung der Biometrie im Antragsprozess auch die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern im Chip von hoheitlichen Dokumenten. Das Format, in dem Lichtbilder und Fingerabdrücke in diese Chips gespeichert werden, wird international wiederum in der ISO/IEC 19794 geregelt. Dieser ISO-Standard wird aktuell durch den neuen Standard ISO/IEC 39794 abgelöst. Zusätzlich zur laufenden Standardisierung mit Fokus auf die Biometrie-Anforderungen (v.a. ISO-Standard 19794-4/5) muss daher die Weiterentwicklung der BSI TR-03121 (Biometrie in hoheitlichen Anwendungen) mit Blick auf den ISO-Standard 39794-4/5 gezielt vorangetrieben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Arbeitspakete 1 und 5 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Falls die optionalen Leistungen beauftragt werden, so geschieht dies direkt zusammen mit der Beauftragung der nicht-optionalen Leistungen.
Die Arbeitspakete 1 und 5 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Falls die optionalen Leistungen beauftragt werden, so geschieht dies direkt zusammen mit der Beauftragung der nicht-optionalen Leistungen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 14:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-17 14:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“)
4) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Softwareentwicklung“)
5) Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft
6) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Eigenungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“)
4) Referenzen: Fachliche Eignung (Schwerpunkt „Softwareentwicklung“)
5) Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft
6) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 9910733568
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.bsi.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=668618🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 9910733568
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 093-282695 (2024-05-13)