Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung). Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können. Im vorliegenden Teilprojekt geht insbesondere um Bugfixing, Verbesserungen und Optimierungen des NBMS.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nationaler Biometric Matching Service 2.0 Teilprojekt 4: Maintenance & Updates (NBMS 2.0 TP4)
Reference number: P637 TP4
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software,...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung).
Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können.
Im vorliegenden Teilprojekt geht insbesondere um Bugfixing, Verbesserungen und Optimierungen des NBMS.
Das vorliegende Projekt dient der Weiterentwicklung des Nationalen Biometric Matching Service (NBMS) aus dem BSI Projekt 433, eine Java-basierte Software, welche die biometrischen Operationen (Qualitätsbewertung, Verifikation und Identifikation) zentralisiert, die im hoheitlichen Kontext von den beteiligten Bundesbehörden verwendet werden. Der NBMS nimmt über REST Anfragen von Clients entgegen und ordnet diesen Workflows und biometrische Algorithmen zu. Dabei wird auch die Berechtigung der Clients an den aufzurufenden Algorithmen geprüft (Rechte- und Rollenzuordnung).
Der NBMS ist ein Backend-System, besitzt aber auch User Interfaces um den NBMS testen, überwachen und administrieren bzw. biometrische Algorithmen evaluieren zu können.
Im vorliegenden Teilprojekt geht insbesondere um Bugfixing, Verbesserungen und Optimierungen des NBMS.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptsächlich beim Auftragnehmer”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 13 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 7.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Referenzen
3) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Referenzen
3) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 7.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 160-496759 (2024-08-15)