Auftragsbekanntmachung (2024-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nef
Reference number: 01/2024/VgV
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Ausbau von drei Notarzteinsatzfahrzeugen nach DIN EN DIN 75079 in der jeweils gültigen Fassung.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die benanntenNotarzteinsatzfahrzeuge ist die Kommunikationstechnik und die rettungsdienstliche Ausrüstung gem. den Angaben im Leistungsverzeichnis (LV)...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die benanntenNotarzteinsatzfahrzeuge ist die Kommunikationstechnik und die rettungsdienstliche Ausrüstung gem. den Angaben im Leistungsverzeichnis (LV) zu liefern.
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Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Telefonische Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilversorgung "Jahre"
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilversorgung "Reaktionszeit"
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Kundendienst Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Kundendienst Kofferaufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-04 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestanforderungen nach Bbg. Vergabegesetz finden Anwendung Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen)”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YNW6J7X
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YNW6J7X
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Nationale Registrierungsnummer: 12-12992262153879-70
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49331-861617📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 043-126276 (2024-02-28)