Der Auftragnehmer schuldet folgende Leistungen: - Verkauf und Lieferung von Hardware - Kaufweise und/oder mietweise Überlassung von Nutzerlizenzen an die KfW für standardisierte Software-Lösungen - Fortlaufende Wartung und Pflege von Hard- und Software durch Bereitstellung von Patches, Updates und Upgrades, sowie durch vom Hersteller entwickelter neuer Software-Releases bzw. Software Versionen, im Fall von Hardwaredefekten bei Be-darf auch durch Gerätetausch. - Support im Sinne der Beseitigung etwaiger eintretender Störungen – ggf. unter Einbindung des Herstellers – und der Beantwortung von Fragen der KfW hinsichtlich der Nutzung der eingesetzten Lösungen - Themenspezifische Beratung und Unterstützungsleistungen in projektartiger Form (wie z.B. Rolloutunterstützung, Konfigurationsunterstützung, Fehleranalyse etc.) Die Lieferungen und Leistungen sind in folgende Lose aufgeteilt: • Los 1: Netzwerk - KfW 2024-0029 • Los 2: Netzwerk-Security - KfW 2024-0030 • Los 3: DDI - KfW 2024-0031 • Los 4: Email-Security - KfW 2024-0032 • Los 5: Proxy - KfW 2024-0034 Auftragnehmer schuldet seine Leistungen für das jeweilige Los, für das er den Zuschlag erhalten hat. Hier: Los 3 - DDI Der Auftragnehmer schuldet die Leistungen wie in Kapitel 2 (Losübergreifende Leistungen) sowie in Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung beschrieben für folgende Komponenten: - Infoblox, DNS, DHCP, IPAM (DDI)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerk-Infrastruktur - DDI (Los 3)
Referenznummer: KfW-2024-0031
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer schuldet folgende Leistungen:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Kaufweise und/oder mietweise Überlassung von Nutzerlizenzen an die...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer schuldet folgende Leistungen:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Kaufweise und/oder mietweise Überlassung von Nutzerlizenzen an die KfW für standardisierte Software-Lösungen
- Fortlaufende Wartung und Pflege von Hard- und Software durch Bereitstellung von Patches, Updates und Upgrades, sowie durch vom Hersteller entwickelter neuer Software-Releases bzw. Software Versionen, im Fall von Hardwaredefekten bei Be-darf auch durch Gerätetausch.
- Support im Sinne der Beseitigung etwaiger eintretender Störungen – ggf. unter Einbindung des Herstellers – und der Beantwortung von Fragen der KfW hinsichtlich der Nutzung der eingesetzten Lösungen
- Themenspezifische Beratung und Unterstützungsleistungen in projektartiger Form (wie z.B. Rolloutunterstützung, Konfigurationsunterstützung, Fehleranalyse etc.)
Die Lieferungen und Leistungen sind in folgende Lose aufgeteilt:
• Los 1: Netzwerk - KfW 2024-0029
• Los 2: Netzwerk-Security - KfW 2024-0030
• Los 3: DDI - KfW 2024-0031
• Los 4: Email-Security - KfW 2024-0032
• Los 5: Proxy - KfW 2024-0034
Auftragnehmer schuldet seine Leistungen für das jeweilige Los, für das er den Zuschlag erhalten hat.
Hier: Los 3 - DDI
Der Auftragnehmer schuldet die Leistungen wie in Kapitel 2 (Losübergreifende Leistungen) sowie in Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung beschrieben für folgende Komponenten:
- Infoblox, DNS, DHCP, IPAM (DDI)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer schuldet folgende Leistungen:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Kaufweise und/oder mietweise Überlassung von Nutzerlizenzen an die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer schuldet folgende Leistungen:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Kaufweise und/oder mietweise Überlassung von Nutzerlizenzen an die KfW für standardisierte Software-Lösungen
- Fortlaufende Wartung und Pflege von Hard- und Software durch Bereitstellung von Patches, Updates und Upgrades, sowie durch vom Hersteller entwickelter neuer Software-Releases bzw. Software Versionen, im Fall von Hardwaredefekten bei Be-darf auch durch Gerätetausch.
- Support im Sinne der Beseitigung etwaiger eintretender Störungen – ggf. unter Einbindung des Herstellers – und der Beantwortung von Fragen der KfW hinsichtlich der Nutzung der eingesetzten Lösungen
- Themenspezifische Beratung und Unterstützungsleistungen in projektartiger Form (wie z.B. Rolloutunterstützung, Konfigurationsunterstützung, Fehleranalyse etc.)
Die Lieferungen und Leistungen sind in folgende Lose aufgeteilt:
• Los 1: Netzwerk - KfW 2024-0029
• Los 2: Netzwerk-Security - KfW 2024-0030
• Los 3: DDI - KfW 2024-0031
• Los 4: Email-Security - KfW 2024-0032
• Los 5: Proxy - KfW 2024-0034
Auftragnehmer schuldet seine Leistungen für das jeweilige Los, für das er den Zuschlag erhalten hat.
Hier: Los 3 - DDI
Der Auftragnehmer schuldet die Leistungen wie in Kapitel 2 (Losübergreifende Leistungen) sowie in Kapitel 5 der Leistungsbeschreibung beschrieben für folgende Komponenten:
- Infoblox, DNS, DHCP, IPAM (DDI)
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Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 01.01.2025, und wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen und verlängert sich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 01.01.2025, und wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-09 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über einen gültigen Infoblox Partnerlevel „SAPPHIRE" verfügen.:...”
“1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe...”
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 156-484858 (2024-08-09)