Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Eignung des Bieters
Es werden gem. § 122 Abs.1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nur Bieter berücksichtigt, welche die für die zu vergebende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und diese nachgewiesen haben.
Nach § 122 Abs.1,2 GWB i.V.m. § 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden von den Bietern mit Abgabe des Angebot zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen (ggfls. ausgefüllt/unterschrieben) gefordert:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit mit mindestens nachfolgenden Deckungssummen in den jeweiligen Kategorien:
o Vermögensschäden: 1.000.000,- Euro je Schadensereignis
o Personen- und Sachschäden: 3.000.000,- Euro je Schadensereignis
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung zu erbringen (Anlage "Eigenerklärung Versicherung"). Änderungen sind der Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Versicherungen der Auftraggeberin nachzuweisen.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
- Zertifiziertes Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß beigefügtem Vordruck oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung.
Diese beinhaltet Angaben zu folgenden Punkten:
o Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
o Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
o Eintragungen im Berufsregister
o Eintragungen im Handelsregister
o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
- Referenzen werden im Rahmen der Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen abgefragt. Als vergleichbare Referenzen werden solche angesehen, die nachweisen, dass der Koordinator ein Projekt mit folgenden Parametern durchgeführt hat:
o Austausch von mind. 1.000 Büroarbeitsplätzen im laufenden Betrieb
o Austausch muss an mindestens 2 verschiedenen Standorten erfolgt sein
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz vorzulegen. Diese ist in der Eigenerklärung als solche zu kennzeichnen.
- Sofern vom Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht wird, kann die Auftraggeberin vor Auftragserteilung die Einreichung der geforderten Eignungsnachweise verlangen.
Hinweis:
Zertifizierungen, Bescheinigungen etc. mit Ausnahme von Eigenerklärungen können in Kopie vorgelegt werden
Fristen des Verfahrens
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 08.08.2024
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen bis 09.08.2024
Angebotsfrist 15.08.2024 um 12:00 Uhr
Versand der Aufforderungen zur Bemusterung: spätestens am 23.08.2024
Frist zur Bemusterung: 30.08.2024
Versand Vorabinformation (§ 134 GWB) 20.09.2024
Zuschlags- und Bindefrist 01.10.2024
Sonstige Verfahrens-/Ausführungsbedingungen und Hinweise
1. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr zur Verfügung gestellt.
2. Form der Angebote/Angebotserstellung
Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen; es gilt das Erfordernis der Textform nach § 126 BGB. Das weitere Verfahren ist der Anlage "Hinweise zur Einreichung von Angeboten (F. 312/322 EU)" zu entnehmen. Das Angebot muss alle Mindestanforderungen erfüllen und darf nicht von den Vertragsbedingungen abweichen. Im Übrigen sind alle in dieser Ausschreibung darüber hinaus geforderten Angaben bzw. Erklärungen und Zusagen den Angebotsunterlagen beizufügen.
Für die Angebotserstellung sind die von der Auftraggeberin übersandten Formulare zu verwenden. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Das Angebot muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei Auftreten technischer Probleme, welche im Verantwortungsbereich der Vergabestelle liegen, hat der Bieter diese gegenüber der Vergabestelle anzuzeigen, um ggf. eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe zu erwirken.
3. Unklarheiten / Bieterfragen
Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder bestehen sonstige Rückfragen zur Angebotserstellung, so sind diese unverzüglich ausschließlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr zu stellen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden zeitgleich und anonymisiert eingestellt.
4. Aufwandsentschädigung
Die den Bietern entstandenen Kosten für die Erstellung des Angebots werden von der Auftraggeberin nicht
erstattet.
5. Verwendung der Vergabeunterlagen und Verschwiegenheitspflicht
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln. Alle beim Bieter mit dieser Ausschreibung befassten Mitarbeiter müssen zur vertraulichen Behandlung verpflichtet werden. Der Bieter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ausschreibungsunterlagen nur einem begrenzten und namentlich nachvollziehbaren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für beteiligte Subunternehmen. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Benutzung für andere Zwecke oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Der Bieter hat sich über alle Einzelheiten des Leistungsverzeichnisses und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Spätere Berufung auf Irrtum oder Nichtwissen ist ausgeschlossen.
Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe, dass er die Möglichkeit hatte, alle Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, vor Abgabe des Angebotes zu überprüfen.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots ferner, dass die Dienstleistungen vollständig beschrieben sind und keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrags notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei Auslegung der Verdingungsunterlagen mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so wird der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung herbeiführen. Nach Vertragsabschluss gilt die Art der Auslegung, welche von der Auftraggeberin vorgesehen war.
6. Datenschutz, Postgeheimnis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Die Daten dürfen nur zum Zweck der Auftragserledigung genutzt werden; insbesondere ist jede weitergehende und länger andauernde Speicherung, die Verwendung für eigene Interessen und/oder Weitergabe an Dritte verboten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, die ihm durch die Tätigkeit für die Auftraggeberin bekannt gewordenen Daten gem. dem Bundes-Datenschutzgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu behandeln, insbesondere unterwirft sich der Auftragnehmer der Kontrolle der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
7. Bieterbezogene Anfragen
Die Vergabestelle meldet dem Wettbewerbsregister solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere wegen nachweislich schuldhafter Verstöße gegen die Bestimmungen aus dem TVgG NRW zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt beim Wettbewerbsregister an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen vorliegen.
8. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die Stadt Essen hat die Erfassung und Prüfung von Eingangsrechnungen auf eine elektronische Bearbeitung umgestellt (
rechnung@finanzbuchhaltung.essen.de). Die Rechnungslegung soll daher elektronisch unter Beachtung folgender Konventionen erfolgen:
- eine Rechnung pro E-Mail
o die Rechnung muss zwingend im PDF-Format vorliegen
o die Rechnung soll den Zusatz "Rechnung" im Dateinamen enthalten
- Anlagen sollen nach Möglichkeit in derselben E-Mail
o als eigene PDF-Datei
o mit dem Zusatz "Anlage" im Dateinamen
übersandt werden.
Jeder Rechnung ist ein durch die Bedarfsstelle unterschriebener Lieferschein beizufügen.