Auftragsbekanntmachung (2024-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuausschreibung Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)
Referenznummer: 13-0452/260
Kurze Beschreibung:
“Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds 2021- 2027 im Freistaat Sachsen
Los:
Werbemittel für die EU-Strukturfonds (Förderzeitraum 2021- 2027)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschenkartikel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Werbemitteln mit Branding inklusive Verpackung und Anlieferung. Der Abruf der Werbemittel erfolgt in Form von ...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Werbemitteln mit Branding inklusive Verpackung und Anlieferung. Der Abruf der Werbemittel erfolgt in Form von Einzelaufträgen. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Werbemittel:
Holz-Handyhalterung,
Holzkugelschreiber,
Lautsprecher,
Shoppertasche,
Einkaufswagen-Chip,
Gummiball,
Luftballon,
Turnbeutel,
Mini-Taschenschirm,
Sitzkissen,
Trinkflasche Edelstahl,
Lunchbox Edelstahl,
Porzellantasse,
Bienenhotel,
Bleistift,
Solar-Powerbank,
Buntstifteset.
Auf alle Werbemittel sind Logos und Slogans aufzudrucken bzw. einzugravieren. Das kann je nach Werbemittel als Schwarz-weiß-Gravur oder farbig erfolgen. Art und Maße des Aufdrucks sind in den Vergabeunterlagen für jedes Werbemittel definiert. Die Druckvorlagen werden von einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen
erstellt und von diesem dem Auftragnehmer übermittelt. Erforderliche Abstimmungen zum Druck erfolgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Unternehmen des Auftraggebers. Der Druckauftrag wird vom Auftraggeber gegenüber dem beauftragten Unternehmen freigegeben. Zu allen Werbemitteln mit Logos bzw. Logos und Slogan ist dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragtem vor dem Bedrucken der jeweiligen Werbemittel ein Andruckmuster zur Prüfung auf Druckfreigabe zu übergeben. Diese Leistungen sind in den jeweiligen Festpreis einzukalkulieren.
Die Rahmenvereinbarung sieht für die einzelnen Leistungspositionen eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge für die
gesamte Rahmenvertragslaufzeit einschließlich Option vor. Der Auftraggeber garantiert darüberhinaus eine Mindestabnahmemenge. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche
vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-12 10:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, § 24 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten;
- Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren;
- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei mit den Vergabegegenständen (Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei mit den Vergabegegenständen (Anlage Vertragsunterlagen/Leistungsbeschreibung) vergleichbare Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen vorzulegen.
Die Aufträge, die als mit dem Auftrag vergleichbare Referenz herangezogen werden können, müssen somit die Lieferung und das individuelle Branding von Werbemitteln (Give-Aways) betreffen, erstellt für Unternehmen oder Behörden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.
Mindestens eine vorgelegte Referenz muss als Auftraggeber eine Behörde (jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt) aufweisen.
Mindestens eine vorgelegte Referenz muss einen Mindestauftragswert i.H.v. 50.000 Euro brutto aufweisen.
Die Referenzen sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Referenzen.docx (Bestandteil der Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
Folgende Angaben sind zu benennen:
Auftraggeber, kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages, Umsetzungszeitraum des Auftrages, Auftragswert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 052-152088 (2024-03-12)