Neubau Berliner Schule, Wärmeversorgungsanlagen mit Gebäudekühlung

Landkreis Waldeck-Frankenberg

Wärmeversorgungsanlagen mit Gebäudekühlung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Berliner Schule, Wärmeversorgungsanlagen mit Gebäudekühlung
Referenznummer: 345/2024
Kurze Beschreibung: Wärmeversorgungsanlagen mit Gebäudekühlung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Kurzbeschreibung Wärmeerzeugungsanlage Die Wärmeerzeugung in dem Neubau der Berliner Schule erfolgt über zwei Wärmepumpen. Diese wurden so ausgelegt, dass eine jeweils ca.60% der Heizlast deckt. Da die berechnete Leistung der Heizlast nur wenige Stunden im Jahr erforderlich ist und interne Wärmegewinne durch Personen und Gerätschaften in der Berechnung nach DIN EN 12831 nicht berücksichtigt werden, sind auch im Havariefall keine zu stark abfallenden Raumtemperaturen zu erwarten. Die Lüftungsgeräte der Klassenräume, etc. verfügen über eine Wärmerückgewinnung und jeweils ein elektrisches Nachheizregister, wodurch zudem ein Leistungsdefizit im Havariefall abgefangen werden kann. Wärmeerzeugung/ Kälteerzeugung Die Luftwärmepumpen werden auf einem Fundament im Außenbereich montiert. Eine Verkleidung zum Sicht- und Schallschutz wird außerhalb des Wartungsbereiches der Wärmepumpe angeordnet. Die Anbindung an das Heizungssystem im Gebäude erfolgt über erdverlegte Heizungsleitungen. Für die hydraulische Einbindung und Energiespeicherung sind zwei 2.000 Liter Heizungspufferspeicher im Gebäude angeordnet. Die Anbindung im Heizraum erfolgt über eine Systemtrennung, da die Erzeugungseite mit einem Wasser-Glykolgemisch befüllt ist. Die Wärmepumpen können reversibel betrieben werden und versorgen so das Gebäude im Sommer mit Kühlwasser. Hierfür wird im Heizraum eine Ventilumschaltung installiert. Kurzbeschreibung Wärmeübergabe Die Wärmeübergabe an die Räume erfolgt über die Fußbodenheizung mit Unterverteilern. Die Raumregelung der Temperatur erfolgt über das Gewerk Elektro. Hier wird durch einen, auf dem Webrowser voreingestellten, Sollwert und der durch den Raumtemperaturfühler ermittelten Istwert die Anforderung an die Fußbodenheizung ermittelt. Bei Unterschreitung des Sollwertes wird der dem Raum zugehörige Stellmotor angesteuert, wodurch der Heizkreis des Raumes mit Heizungswasser versorgt wird. Die Vorlauftemperaturreglung der Wärmeerzeugung erfolgt außentemperaturgeregelt gleitend an einer Heizkurve. Hinweise zur Sicherheitstechnik nach DIN 12828 Die geplanten Sicherheitseinrichtungen sind im Rahmen der Wartung überprüfen zu lassen. Dieses Kapitel dient als kurze Übersicht zu den vorgesehenen Einrichtungen: - Sicherheitsventil (SV): Die Sicherheitsventile schützen die Wärmeerzeuger vor einem unzulässigen Überdruck. Ab einem Druck von 3 bar lösen diese aus und leiten Heizungswasser über die Ausblaseleitung ab. Hinweis: Bei Anzeichen, dass das Sicherheitsventil ausgelöst hat, sind die Ausdehnungsgefäße und die Nachspeiseeinrichtung zu prüfen. - Membranausdehnungsgefäß (MAG): Das MAG nimmt das durch Erwärmung entstehende Ausdehnungswasser auf und verhindert damit eine Druckerhöhung im System. Hierdurch wird ein regelmäßiges Auslösen des Sicherheitsventils verhindert. Der Druck auf der Stickstoffseite des MAG muss im unbelasteten Zustand unter dem Anlagendruck sein, um auch im kalten Zustand eine Wasservorlage im Gefäß zu haben. Zur Prüfung oder zum Austausch ist das Kappenventil zu schließen und später wieder zu öffnen. - Schlammfang mit Magnetitabscheider: Der Schlammfang in der Rücklaufleitung zwischen Pufferspeicher und Verteiler ist in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Zur Orientierung des Betriebszustandes werden vor und nach dem Abscheider Manometer angeordnet. - Entlüftungen: Die Entlüftungen der Leitungen im Heizraum erfolgen über Lufttöpfe. Die Entlüftungsleitungen werden neben dem Verteiler angeordnet, sodass zentral alle Stränge entlüftet werden können. - Entgasung: Die Entgasung wird direkt an den Verteiler angebunden und dient zur Druckhaltung und Entgasung (Sauerstoff) des Heizungswassers im laufenden Betrieb. Hier wird Wasser in einem Unterdruck entspannt um Sauerstoff auszugasen. - Automatische Nachspeisung: Neben dem Verteiler wird die automatische Nachspeisearmatur installiert. Hier wird bei Unterschreitung eines voreingestellten Drucks im Heizungssystem automatisch aufbereitetes Heizungswasser nachgefüllt. Bei längerem Entlüften muss, wenn die Armatur nicht gesperrt wird, demnach nicht manuell nachgefüllt werden. Im Falle eines Rohrbruches würde nach einer voreingestellten Zapfmenge die Leckageschutzeinrichtung der Trinkwasseranlage das Wasser abschalten.
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Postanschrift: Karpatenstraße 16
Postleitzahl: 34497
Stadt: Korbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-02 📅
Datum des Endes: 2025-06-20 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Waldeck-Frankenberg -zentrale Submissionsstelle- Südring2 34497 Korbach Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-11 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landkreis Waldeck-Frankenberg -zentrale Submissionsstelle- Südring2 34497 Korbach Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. (Vorgaben in HAD) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. (Vorgaben in HAD) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Eignung ist in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen (Formblatt 124 Hessen) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. (Vorgaben in HAD) Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Waldeck-Frankenberg
Nationale Registrierungsnummer: DE113057900
Postanschrift: Südring 2
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Region: Waldeck-Frankenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zentrale Submissionsstelle
E-Mail: submissionsstelle@lkwafkb.de 📧
Telefon: +49 56319541426 📞
URL: https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19131d118f9-1e33995374ae109c 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64295
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 155-481000 (2024-08-08)