Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle. Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika. Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG. Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb). Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer-Straße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der Grundschule Osthofen mit Zweifeldsporthalle
Referenznummer: 2024-007
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle.
Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika.
Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG.
Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb).
Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer-Straße.
Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle.
Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika.
Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG.
Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb).
Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer-Straße.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024-007 Rohbauarbeiten
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber wendet die Regelungen der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz an.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Baufeld liegt auf einem großflächigen Areal südöstlich der Kreuzung Herrnsheimer Straße und Wonnegaustraße.
Postanschrift: Wonnegaustraße
Postleitzahl: 67574
Stadt: Osthofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Alzey-Worms
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-12 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VOB/A (EU)
GWB
VOB/B
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-06 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-06 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-06-06 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-31 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
§16a VOB/A EU
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mitgliedschaft in der Zuständigen Berufsgenossenschaft.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz.
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124.
Mitgliedschaft in der Zuständigen Berufsgenossenschaft.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.: Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz.
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über Gesamtumsatz sowie der besonderen
Leistungsart während der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Erklärung über Gesamtumsatz sowie der besonderen
Leistungsart während der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.: Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Mindestens 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
- Angaben zur Anzahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.: Bei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der
Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton
mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur
Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die
entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die
Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann, muß er die
erforderlichen Qualitäten seines Nachunternehmers vorweisen.
Nachunternehmer sind im Formblatt 234 zu benennen.
Auf Anforderung des AG sind im Rahmen der Wertung
mindestens fünf gleichwertige Referenzprojekte mit
Auftragsumfang, Ausführungsbeschreibung, Zeitpunkt der
Ausführung sowie Referenzgeber mit Name, Funktion und
Telefonnummer zu benennen.
Weiterhin ist das Firmenprofil des Fertigteilherstellers mit
Auftragsumfang der letzten 3 Jahre und Personal- und
Materialeinsatz zu beschreiben. Im Werk muß die Herstellung
der Sichtbetonelemente durch einen Ingenieur oder Techniker
mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesem
Arbeitsbereich erfolgen.
- Mindestens 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
- Angaben zur Anzahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt.: Bei dem Sichtbeton der außenliegenden Treppenläufe an der
Ostseite des Gebäudes handelt es sich um Architekturbeton
mit sehr hohen Anforderungen an die Oberflächenqualität. Zur
Wertung werden nur solche Firmen zugelassen, die
entsprechende Referenzen vorweisen können. Falls der AN die
Leistung nicht im eigenen Betrieb erbringen kann, muß er die
erforderlichen Qualitäten seines Nachunternehmers vorweisen.
Nachunternehmer sind im Formblatt 234 zu benennen.
Auf Anforderung des AG sind im Rahmen der Wertung
mindestens fünf gleichwertige Referenzprojekte mit
Auftragsumfang, Ausführungsbeschreibung, Zeitpunkt der
Ausführung sowie Referenzgeber mit Name, Funktion und
Telefonnummer zu benennen.
Weiterhin ist das Firmenprofil des Fertigteilherstellers mit
Auftragsumfang der letzten 3 Jahre und Personal- und
Materialeinsatz zu beschreiben. Im Werk muß die Herstellung
der Sichtbetonelemente durch einen Ingenieur oder Techniker
mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in diesem
Arbeitsbereich erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren und Liquidation.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sprachkenntnisse
Sprach-Zertifikate auf dem Niveau B 2 bis C 1: Ein deutschsprachiger / deutsch verhandlungssicher
verantwortlicher Bauführer, der mit den Verfahrensweisen im öffentlichen
Bauen vertraut ist, muss ständig anwesend sein. Sämtlicher Schrifverkehr
ist in deutscher Sprache abzuhandeln.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sprachkenntnisse
Sprach-Zertifikate auf dem Niveau B 2 bis C 1: Ein deutschsprachiger / deutsch verhandlungssicher
verantwortlicher Bauführer, der mit den Verfahrensweisen im öffentlichen
Bauen vertraut ist, muss ständig anwesend sein. Sämtlicher Schrifverkehr
ist in deutscher Sprache abzuhandeln.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit
für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit
für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002456
Postanschrift: Am Schneller 3
Postleitzahl: 67574
Postort: Osthofen
Region: Alzey-Worms
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
E-Mail: vergabestelle@vg-wonnegau.de📧
Telefon: +496242 5004109📞
Fax: +4962425004199 📠
URL: http://www.vg-wonnegau.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76543494🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E76543494🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Vertragsstrafen § 11 VOB/B
0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme
(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
entspricht.Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter
Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung
der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung § 17 VOB/B
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Vertragsstrafen § 11 VOB/B
0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme
(ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne
Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen
entspricht.Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter
Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung
der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: Ust-ID DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 088-267036 (2024-05-03)