Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der
Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (auf Verlangen Fremdnachweis),
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf
VerlangenUnbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.