Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Sanitär erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und umfasst die Herstellung der Sanitäranlagen. Das Trinkwasserrohrnetz der Schule wird dem Bedarf entsprechend mit Rohrleitungen aus nicht rostendem Stahl mit Pressverbindung neu aufgebaut. Hierfür wird in der Technikzentrale des Gebäudes ein neuer Hauswasseranschluss genutzt, der das Gebäude versorgt. Die WC- und Waschtisch-Anlagen werden neu errichtet. Die Waschtische werden mit einer Kaltwasserstandarmatur ausgerüstet. Warmwasser wird nur in benötigten Bereichen, wie z.B. Duschen, vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 1011 Sanitär BA 1
Kurze Beschreibung:
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der
Vergabeeinheit Sanitär erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und umfasst die Herstellung der Sanitäranlagen.
Das Trinkwasserrohrnetz der Schule wird dem Bedarf entsprechend mit Rohrleitungen aus nicht rostendem Stahl mit Pressverbindung neu aufgebaut. Hierfür wird in der Technikzentrale des Gebäudes ein neuer Hauswasseranschluss genutzt, der das Gebäude versorgt. Die WC- und Waschtisch-Anlagen werden neu errichtet. Die Waschtische werden mit einer Kaltwasserstandarmatur ausgerüstet. Warmwasser wird nur in benötigten Bereichen, wie z.B. Duschen, vorgesehen.
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der
Vergabeeinheit Sanitär erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und umfasst die Herstellung der Sanitäranlagen.
Das Trinkwasserrohrnetz der Schule wird dem Bedarf entsprechend mit Rohrleitungen aus nicht rostendem Stahl mit Pressverbindung neu aufgebaut. Hierfür wird in der Technikzentrale des Gebäudes ein neuer Hauswasseranschluss genutzt, der das Gebäude versorgt. Die WC- und Waschtisch-Anlagen werden neu errichtet. Die Waschtische werden mit einer Kaltwasserstandarmatur ausgerüstet. Warmwasser wird nur in benötigten Bereichen, wie z.B. Duschen, vorgesehen.
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: VE 1011
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Kerschensteinerstr. 6
Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-04-24 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gem. Ausschreibungsunterlagen (FB 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gem. der einschlägigen
Rechtsgrundlagen (VOB/A EU, GWB)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE811335517
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981 531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 165-509905 (2024-08-23)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-09-27 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: be930abe-a188-4f23-b282-90ce7a1ecc22-01
Quelle: OJS 2024/S 168-517130 (2024-08-28)