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A) 5.1.10 Zuschlagskriterien / Bezeichnung: Unternehmensreferenzen - Referenzen
Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von
Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit
Planfeststellungsverfahren:Anzugeben ist die Anzahl durchgeführter Gutachten zum Schallschutz infolge Neu-/oder Ausbau von Stadtbahn/Straßen- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren in den Jahren 2019 - 2023 als Summe:
- >= 11 Stück = 15 Punkte / - < 11 und >= 6 Stück = 5 Punkte / - < 6 Stück = Ausschluss.
Zusatzpunkte:
- >= 6 abgeschlossene Schallgutachten für innerstädtische Strecken oder Teilstrecken in den Jahren 2019 – 2023 = 5 Punkte.
- >= 6 abgeschlossene Schallgutachten mit gleichzeitiger Untersuchung des Baulärms im selben Projekt den Jahren 2019 – 2023 = 5 Punkte.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist als Anlage A.3 eine tabellarische Auflistung/Referenzliste beizulegen, in der zwingend die Projektbezeichnung, der Gegenstand, Untersuchungsinhalte des Gutachtens, Auftraggeber mit aktuellen Kontaktdaten, Zeitraum und die Auftragssumme enthalten sind.
Mindestbedingungen:
- Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Ebenso Projekte, welche zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung noch nicht abgeschlossen sind.
- Referenzprojekte mit Auftragswert unter 5.000 EUR netto werden nicht gewertet.
- In die Wertung gehen nur Referenzprojekte für Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren ein.
- Die Zahl der abgeschlossenen Referenzprojekte für Untersuchungen/Gutachten zum Schallschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungs-verfahren in den Jahren 2019 - 2023 muss mindestens 15 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
- Referenzprojekte für öffentliche oder private Auftraggeber.
B) A) 5.1.10 Zuschlagskriterien /Unternehmensreferenzen - Referenzen Gutachten zum
Erschütterungsschutz durch Neu-/Ausbau von Stadtbahn-/Straßenbahn oder
S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren: Anzugeben ist die Anzahl durchgeführter Gutachten zum Erschütterungsschutz infolge Neu-/oder Ausbau von Stadtbahn/ Straßen- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungs-verfahren in den Jahren 2019 - 2023 als Summe:
- >= 11 Stück = 9 Punkte / - < 11 und >= 6 Stück = 3 Punkte / - < 6 Stück = Ausschluss.
Zusatzpunkte:
- >= 6 abgeschlossene Erschütterungsgutachten für innerstädtische Strecken oder Teilstrecken in den Jahren 2019 – 2023 = 3 Punkte.
- >= 3 abgeschlossene Erschütterungsgutachten mit gleichzeitiger Untersuchung der Erschütterungen für Bauzustände im selben Projekt in den Jahren 2019 – 2023 = 3 Punkte.
Zum Nachweis der erbrachten Referenzen ist als Anlage A.4 eine tabellarische Auflistung/Referenzliste beizulegen, in der zwingend die Projektbezeichnung, der Gegenstand, Umfang des Gutachtens, Auftraggeber mit aktuellen Kontaktdaten, Zeitraum und die Auftragssumme enthalten sind.
Mindestbedingungen:
- Referenzprojekte, die vor 2019 abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Ebenso Projekte, welche zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung noch nicht abgeschlossen sind.
- Referenzprojekte mit Auftragswert unter 5.000 EUR netto werden nicht gewertet.
- In die Wertung gehen nur Referenzprojekte für Gutachten oder Untersuchungen zum Erschütterungsschutz bei Projekten zum Neu- oder Ausbau von Stadtbahn-, Straßenbahn- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren.
- Die Zahl der abgeschlossenen Referenzprojekte für Gutachten oder Untersuchungen zum Erschütterungsschutz bei Projekten zum Neu- oder Ausbau von Stadtbahn-, Straßenbahn- oder S-Bahnstrecken mit Planfeststellungsverfahren in den Jahren 2019 - 2023 muss mindestens 15 betragen, bei geringerer Anzahl erfolgt der Ausschluss.
- Referenzprojekte für öffentliche oder private Auftraggeber.