Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung des
Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB
/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er
seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des
Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers
/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. --- 5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende
Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen
Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter
zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: --- 1.) Nachweis über die
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle) --- 2.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in
Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern,
die nicht älter als 12 Monate sein darf --- 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen
Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12
Monate sein darf. --- 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- Die Vergabestelle
behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer
Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer,
Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten
abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur
Eignung anzufordern.