Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Beurteilung der Befähigung
zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister sind folgende Angaben mit dem
Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung des
Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
Verhalten seiner Person das Verhalten einer
Person, die ihm zuzurechnen ist, keine
Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB sowie § 6e EU VOB/A
begründet sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass
in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner
Person das Verhalten einer Person, die ihm
zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§
21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG,
§ 21 SchwarzArbG, § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c
AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße
in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer
rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei
Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler
Beschäftigung vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters,
dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
nachgekommen ist. - Eigenerklärung des Bieters
zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. -
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in
ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder
Berufsregister.
Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu
den genannten Personen oder Unternehmen, die
einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“ Für
die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)
sind die entsprechenden Formblätter in den
Vergabeunterlagen beigefügt. Für die vorgenannten Auskünfte
(Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Erklärung Russland Sanktionen).
Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen können den
Nachweis der Eignung " Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates
über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64
der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes
amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite
Präqualifizierungsdatenbank (
www.pq-vol.de)
führen. Der Nachweis der Eignung durch eine
Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis
enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht
von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an
die beizubringenden Eigenerklärungen und
Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der
gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu
belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten
Formblätter, alternativ eine ausgefüllte
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
aus denen die geforderten Angaben hervorgehen,
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den
Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als
Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates
entsprechender Nachweis (wie Handelsregister,
Partnerschaftsregister, Berufskammern der
Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12
Monate. Die Vergabestelle behält sich vor,
entsprechende Eignungsnachweise wie
Bescheinigung des Finanzamtes,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur
Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen
von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die
Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der
Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
abzugeben.