Neubau Gymnasium Herrsching - Sporthallenausstattung

Landratsamt Starnberg

Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein vierzügiges Gymnasium mit Dreifachturnhalle und Tiefgarage. Im Zuge der Bauausführung werden Bauleistungen für Sporthallenausstattung benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Sporthallenausstattung
Referenznummer: NGH_EU_38/24
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein vierzügiges Gymnasium mit Dreifachturnhalle und Tiefgarage. Im Zuge der Bauausführung werden Bauleistungen für Sporthallenausstattung benötigt.
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sporthallen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: NGH_EU_38/24
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Starnberg benötigt für die Sporthallennutzung festverbaute Sporthallenausstattung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Sportanlagen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasium Herrsching Am Mühlfeld 82211 Herrsching
Postanschrift: Am Mühlfeld
Postleitzahl: 82211
Stadt: Herrsching
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-03 📅
Datum des Endes: 2025-04-09 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich, z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Ausschreibung für die Sporthallenausstattung erfolgt im Offenen Verfahren.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-30 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronisches Öffnungsverfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-30 11:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Elektronisches Öffnungsverfahren
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen kann nach Angebotseröffnung erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die besonderen Vertragsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Formblatt L214.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: 11711450175
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: 0815114877985 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEWH8N5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEWH8N5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEWH8N5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum des Beginns: 2025-01-03 📅
Datum des Endes: 2025-04-09 📅
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DEWH8N5
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 168-518598 (2024-08-28)