Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen
führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE)vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch
für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
„Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung Einzelkriterien - Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe,
dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber oder Bieter in Frage stellt - Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung. Nachweis durch
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen. Freistellungsbescheinigung nach §
48b EStG. Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse - Angabe zu
Insolvenzverfahren und Liquidation