Neubau Kreisarchiv Wittenberg - Los 01-Tiefgrüdnung aus Stahlbeton-Bohrpfählen

Landkreis Wittenberg

Los 01 - Tiefgründung aus Stahlbeton-Bohrpfählen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Kreisarchiv Wittenberg - Los 01-Tiefgrüdnung aus Stahlbeton-Bohrpfählen
Referenznummer: O 17/24 B
Kurze Beschreibung: Los 01 - Tiefgründung aus Stahlbeton-Bohrpfählen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Pfahlrammung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 374 625 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Wittenberg schreibt für den Naubau des Kreisarchivs das LOS 01 - Tiefgründung aus Stahlbeton- Bohrpfählen aus. Das Los umfasst folgende Leistungen: • Ausführungsplanung und statische Nachweise (ergänzend zur Genehmigungsstatik) • Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten • Einrichten und Messen der Pfahlansatzpunkte • Herstellen der Bohrpfahlgründung (12 bis 20m Einzellänge, 960 m Gesamtlänge, 60 Stück) • Zulagen für Durchfahren Hindernisse, Bewehrung/Betonstahl • Betonüberwachung nach DIN 1045-3 • Integritätsprüfung der Pfähle • Abstemmen Pfahlköpfe auf Höhe
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Postanschrift: Kurfürstenring 31
Postleitzahl: 06886
Stadt: Lutherstadt Wittenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wittenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-03 📅
Datum des Endes: 2024-07-26 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06686 Lutherstadt Wittenberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten Offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-20 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06686 Lutherstadt Wittenberg
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten Offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt im Rahmen von § 16a EU VOB/A.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Ersatzweise wird auch die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung akzeptiert. Des Weiteren sind die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen. Des Weiteren ist sind für diese anderen Unternehmen die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben: - Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; - zu Leistungen in den bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; - zu Arbeitskräften; - zu Registereintragungen; - zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt; - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) - Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12 Monate sein. Zusätzliche Informatioen: 1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: - Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) - bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe: - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten). Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie - vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14 , 17 und 18 des TVergG LSA hingewiesen. 2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter die unter Punkt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 3. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie Einsicht in das Wettbewebsregister nehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gem. § 122 ff. GWB sowie weitere Ausschlussgründe nach den übrigen nationalen Vorschriften

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Wittenberg
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg_ID 15 091-0000-41
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Postleitzahl: 06886
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Region: Wittenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wittenberg.de 📧
Telefon: +49 3491806-2832 📞
URL: https://www.landkreis-wittenberg.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18dac3980bd-7fe33163a0c23d27 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 08.03.2024 angefordert werden
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345514-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrag-gebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 035-102989 (2024-02-16)