Auftragsbekanntmachung (2024-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Scheffelhalle Singen - Indach PV Anlage + Blechnerarbeiten
Referenznummer: 2023/1Z/036/8-E
Kurze Beschreibung:
“Neubau der Scheffelhalle: - Photovoltaische Anlagen - Blechnerarbeiten”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Unterhaltungsgebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauleistung von - Photovoltaische Anlagen - Blechnerarbeiten”
Ort der Leistung: Konstanz🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-28 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich. Der Öffnungstermin wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich. Der Öffnungstermin wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YRGHSSH
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRGHSSH
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Ein direkter Link auf die Ausschreibung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.singen.de (Informieren > Rathaus > Ausschreibungen). Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei. Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Auskunft aus dem Wettbewerbsregister: Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Die Bieter erhalten die gesetzlich vorgesehene Bieterinformation für den Fall, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in elektronischer Form oder per Fax. Aufgrund der Kommunikation über ein elektronisches Vergabeportal ist hierfür die verkürzte Frist auf 10 Kalendertage bei Information in elektronischer Form oder per Fax nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgeblich. Die Stadt wird danach verfahren. In der eingestellten Bewerberinformation werden für das Verfahren weitere Informationen angegeben, die für die Bewerbung und das Verfahren von Bedeutung sind. Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Stadt Singen mitgeteilt.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 100-306287 (2024-05-23)