Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Rückbauarbeiten mit Schadstoffsanierung und Herstellung Baugrube mit einem Bohrpfahlverbau

Landratsamt Rottweil

Rückbauarbeiten mit Schadstoffsanierung und Herstellung einer Baugrube mit einem Bohrpfahlverbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Rückbauarbeiten mit Schadstoffsanierung und Herstellung Baugrube mit einem Bohrpfahlverbau
Referenznummer: DRESO_S-2024-0038
Kurze Beschreibung:
Rückbauarbeiten mit Schadstoffsanierung und Herstellung einer Baugrube mit einem Bohrpfahlverbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rückbau der Gebäude des Landratsamtes Rottweil (BRI gesamt: 25.100 m³, 4 Teilgebäude, 2. UG bis 9.OG) inkl. Schadstoffsanierung und Entsorgung (Asbest, PCB, KMF, HBCD, PAK, Altholz) und Abtrennung von Bestandsgebäuden. Herstellung des Baufelds für die Nachfolgegewerke inkl. Bodenaushub (rd. 12.000 m³), Herstellung Planum und Verbau (104 Bohrpfähle mit 750 mm Durchmesser, Gesamtpfahllänge 916 m, Leerbohrung 96 m, Spritzbetonausfachung 440 m² mit Dicke 15 cm, 145 m² Holzausfachung). Entsorgung der bei den Maßnahmen anfallenden Materialien.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Königstraße 36
Postleitzahl: 78628
Stadt: Rottweil
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rottweil 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-12 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-06 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A (Mindesteignungskriterium: Umsätze mindestens 1,5 Mio. €)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A (siehe auch Punkt 3) 2. Mindestkriterien - Eigenerklärungen, Nachweise und Qualifikation Folgende Formalien oder Kriterien müssen mit Nachweisen oder Eigenerklärungen als Mindestanforderung erfüllt werden. K1: Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Absatz 4 Satz 2 KrWG─ Die Mindestanforderung ist ein Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Absatz 4 Satz 2 KrWG Mindestanforderung. K2: Sachkunde gem. TRGS 519.─ Die Mindestanforderung sind Nachweise über die Sachkunde gem. TRGS 519 für den vorgesehenen Bauleiter und Stellvertreter, sowie für den vorgesehenen Polier und Stellvertreter. K3: Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten─ Die Mindestanforderung ist der Nachweis über die Anerkennung als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten gem. GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4. K4: Deutsche Sprachkenntnis. Eigenerklärung dass vorgesehene Bauleiter und Stellvertreter, sowie vorgesehene Polier und Stellvertreter die deutsche Sprachkenntnisse mit mindestens dem Niveau eines Sprachdiplom B2/C1 erfüllen. K5: Berufshaftpflichtversicherung─ Mindestanforderung: Vorlage der geforderten Nachweise der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Mindestdeckungssummen ─ 10 Mio. EUR für Personenschäden ─ 10 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ohne Radiusklausel (mit 2-facher Maximierung) K6: EU Sanktionspaket─ Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. 3. Mindestkriterien Referenzen: Nachweis von erbrachten und abgeschlossenen Leistungen als Mindestreferenzen. Die Referenzkriterien sind über ein oder mehrere Referenzprojekte nachweisbar. Wenn ein oder mehrere Kriterien nicht erreicht werden führt dies zum Ausschluss. Folgende Angaben müssen zu den Projekten als Nachweis gemacht werden, damit diese als Referenz gewertet werden können. R1: Referenzprojekt Rückbau Bruttorauminhalt: mind. 15.000 m³ R2: Referenzprojekt Gebäudehöhe: mit. Gebäudehöhe 25m (Oberkante Gelände bis Oberkante Attika oder Technikeinhausung. Antenne, Maste, Lüftungskamine zählen nicht dazu) R3: Referenzprojekt Schadstoffsanierung Asbest-Bodenbeläge: mind. 1.500 m² R4: Referenzprojekt Schadstoffsanierung Asbestzementfassade: mind. Gebäudehöhe 20m(Oberkante Gelände bis Oberkante Attika oder Technikeinhausung. Antenne, Maste, Lüftungskamine zählen nicht dazu) R5: Referenzprojekt Innerstädtischer Rückbau(Beengte Baustelleneinrichtungsfläche, angrenzende Bebauung, o.ä.) 4. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärungen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Rottweil
Nationale Registrierungsnummer: DE142819 179
Postanschrift: Marienstraße 2
Postleitzahl: 78628
Postort: Rottweil
Region: Rottweil 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stephan.niebling@landkreis-rottweil.de 📧
Telefon: +497412448202 📞
Fax: +4974124468202 📠
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.landkreis-rottweil.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f0ef56de7-252ad00739acfeb6 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. - Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben. - Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden. - Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt. Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter I.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: A08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Arbeitstage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 084-252787 (2024-04-26)