Die in den 1950er Jahren erbauten Werkswohnungen der Firma Siemens in Bruchsal sind wegen der maroden Bausubstanz nicht mehr nutzbar und eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die BruWo GmbH hat daher gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bruchsal das Quartier städtebaulich neu geordnet und plant eine verdichtete Neustrukturierung in mehreren Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt betrifft 2 Punkthäuser als Ersatz für den Gebäudekomplex in der ehemaligen Hockenheimer Straße 1, 3 und 5. Ein vom Architekturbüro Wässa aus Bruchsal geplanter und bereits an anderer Stelle umgesetzter Entwurf aus dem Jahr 2018 wurde weiter entwickelt und gedoppelt. Die beiden nahezu baugleichen als S1 und S2 bezeichneten Punkthäuser sind als 1. Bauabschnitt auch das Herzstück des Quartiers am Unteren Schlossgarten. Die Kostenberechnung (Stand 12/2023) beläuft sich auf KGr 300: 2.418.000 €, KGr 400: 927.500 €, KGr 500 (Baukonstruktionen und Einbauten in AAL): 238.000 €; Baukosten brutto je Gebäude. Da es sich hier um geförderten Mietwohnungsbau handelt, wird die Planung umgesetzt, sobald die Förderzusage der L-Bank vorliegt. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 der Fall sein. Bis dahin sollen die Ausschreibungsunterlagen vollständig vorliegen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 6 bis 9 der Objektplanung für beide Gebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern in Bruchsal - Objektplanung LPH 6 bis 9
Kurze Beschreibung:
“Die in den 1950er Jahren erbauten Werkswohnungen der Firma Siemens in Bruchsal sind wegen der maroden Bausubstanz nicht mehr nutzbar und eine Sanierung ist...”
Kurze Beschreibung
Die in den 1950er Jahren erbauten Werkswohnungen der Firma Siemens in Bruchsal sind wegen der maroden Bausubstanz nicht mehr nutzbar und eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Die BruWo GmbH hat daher gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bruchsal das Quartier städtebaulich neu geordnet und plant eine verdichtete Neustrukturierung in mehreren Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt betrifft 2 Punkthäuser als Ersatz für den Gebäudekomplex in der ehemaligen Hockenheimer Straße 1, 3 und 5. Ein vom Architekturbüro Wässa aus Bruchsal geplanter und bereits an anderer Stelle umgesetzter Entwurf aus dem Jahr 2018 wurde weiter entwickelt und gedoppelt. Die beiden nahezu baugleichen als S1 und S2 bezeichneten Punkthäuser sind als 1. Bauabschnitt auch das Herzstück des Quartiers am Unteren Schlossgarten. Die Kostenberechnung (Stand 12/2023) beläuft sich auf KGr 300: 2.418.000 €, KGr 400: 927.500 €, KGr 500 (Baukonstruktionen und Einbauten in AAL): 238.000 €; Baukosten brutto je Gebäude. Da es sich hier um geförderten Mietwohnungsbau handelt, wird die Planung umgesetzt, sobald die Förderzusage der L-Bank vorliegt. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 der Fall sein. Bis dahin sollen die Ausschreibungsunterlagen vollständig vorliegen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 6 bis 9 der Objektplanung für beide Gebäude
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vorlage Ausschreibungsunterlagen bis Ende April 2025, Baubeginn nach Förderzusage L-Bank” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung/Fachliche Qualifikation der Projektleitung / Bauleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vergleichbare Referenz
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Kontinuität Projektteam
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 10:30:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): subreport
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Fragen zu den Vergabeunterlagen bitte bis 06.11 ausschließlich über subreport. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bitte informieren Sie sich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Fragen zu den Vergabeunterlagen bitte bis 06.11 ausschließlich über subreport. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Vergabeplatform.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2025
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: -Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: -Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV - Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur für Elektrotechnik“ (z.B. Kammereintrag) oder vergleichbare Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV -Nachweis zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die geforderte Mindestanzahl beträgt im Mittel 2 Beschäftigte (inkl. Führungskräfte / Geschäftsinhaber).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. € für Personenschäden, min. 1 Mio. € für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.- Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV; Mindestumsatz: 0,5 Mio. € p.a.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE143076936
Postanschrift: Karlsruher Str. 20
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heil@bruwo-gmbh.de📧
Telefon: +49 72 51 91 04 0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49554377🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49554377🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08A986640
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage, bei einer Zurückweisung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage, bei einer Zurückweisung auf elektronischem weg um 5 Kalendertage verkürzt, also 10 Kalendertage (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 197-607652 (2024-10-07)