Neubau Zweifeldsporthalle mit Betreuungszentrum an der Astrid-Lindgren-Schule Usingen

Kreisausschuss des Hochtaunuskreises

Freianlagen Bearbeitungsfläche gesamt ca. 3.900m² Ca. 800to Entsorgung von Abbruch/Bodenaushub unterschiedlicher Belastungsklassen Ca. 2.400m² gepflasterte Wege + Unterbau Ca. 140 m² homogener Fallschutz Ca. 77m Doppelstabgitterzaun inkl. Tore Ca. 60m Sitzstufenmauer aus Natursteinblöcken Treppenanlagen mit Geländern Entwässerung von Hofflächen mit Gräben und Hofeinläufen Spielgerät Pflanzung von Bäumen Sträuchern Rasenflächen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Zweifeldsporthalle mit Betreuungszentrum an der Astrid-Lindgren-Schule Usingen
Referenznummer: 056-2024
Kurze Beschreibung:
Freianlagen Bearbeitungsfläche gesamt ca. 3.900m² Ca. 800to Entsorgung von Abbruch/Bodenaushub unterschiedlicher Belastungsklassen Ca. 2.400m² gepflasterte Wege + Unterbau Ca. 140 m² homogener Fallschutz Ca. 77m Doppelstabgitterzaun inkl. Tore Ca. 60m Sitzstufenmauer aus Natursteinblöcken Treppenanlagen mit Geländern Entwässerung von Hofflächen mit Gräben und Hofeinläufen Spielgerät Pflanzung von Bäumen Sträuchern Rasenflächen
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 056-2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Freianlagen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-26 📅
Datum des Endes: 2025-05-28 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Wilhelm-Martin-Dienstbach-Straße 11
Postleitzahl: 61250
Stadt: Usingen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bindefrist: 13.09.2024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-06-11 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-15 09:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: 13.09.2024
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Siehe § 16a VOB/A EU

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter gibt die Verpflichtungserklärung nach §§ 4, 5 HVTG, ferner betreffend die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung.: 9. Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 Bietergemeinschaften (03-Teilnahmebedingun)sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung im Rahmen der Beruflichen Tätigkeit: Siehe § 6e VOB/A EU

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003877
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Postleitzahl: 61348
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Region: Hochtaunuskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale-vergabestelle@hochtaunuskreis.de 📧
Telefon: +49 6172 999 1353 📞
URL: https://www.hochtaunuskreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23438958 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E23438958 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Luisenplatz 2, 64283, Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 615112 6603 📞
Fax: 49 611327 648534 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen - GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 114-351232 (2024-06-11)