Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung). Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen. Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler. Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt. Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert: - Digitales Diktat / Workflowlösung Mindestabnahmemenge: 1.600 Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900 Höchstabnahmemenge: 2.100 - Spracherkennungslösung Mindestabnahmemenge: 600 Voraussichtliche Abnahmemenge: 700 Höchstabnahmemenge: 800 - Hintergrundspracherkennung Mindestabnahmemenge: 100 Voraussichtliche Abnahmemenge: 120 Höchstabnahmemenge: 250
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)
Referenznummer: 5400 E Verg - 10/23
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung).
Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen.
Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler.
Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt.
Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert:
- Digitales Diktat / Workflowlösung
Mindestabnahmemenge: 1.600
Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900
Höchstabnahmemenge: 2.100
- Spracherkennungslösung
Mindestabnahmemenge: 600
Voraussichtliche Abnahmemenge: 700
Höchstabnahmemenge: 800
- Hintergrundspracherkennung
Mindestabnahmemenge: 100
Voraussichtliche Abnahmemenge: 120
Höchstabnahmemenge: 250
Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung).
Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen.
Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler.
Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt.
Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert:
- Digitales Diktat / Workflowlösung
Mindestabnahmemenge: 1.600
Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900
Höchstabnahmemenge: 2.100
- Spracherkennungslösung
Mindestabnahmemenge: 600
Voraussichtliche Abnahmemenge: 700
Höchstabnahmemenge: 800
- Hintergrundspracherkennung
Mindestabnahmemenge: 100
Voraussichtliche Abnahmemenge: 120
Höchstabnahmemenge: 250
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 5400 E Verg - 10/23
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Die ausgeschriebenen Softwarelösungen sollen in allen von der IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuten Justizstandorten eingesetzt werden.
Sofern zur Sicherstellung der Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Lösungen eine Vor-Ort-Präsenz notwendig werden sollte, wird dies überwiegend den Standort Jena betreffen. Jedoch kann etwa aufgrund von Störungen auch eine Vor-Ort-Präsenz an einem der anderen Gerichts- bzw. Behördenstandorte und damit im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen erforderlich werden.
Die ausgeschriebenen Softwarelösungen sollen in allen von der IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuten Justizstandorten eingesetzt werden.
Sofern zur Sicherstellung der Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Lösungen eine Vor-Ort-Präsenz notwendig werden sollte, wird dies überwiegend den Standort Jena betreffen. Jedoch kann etwa aufgrund von Störungen auch eine Vor-Ort-Präsenz an einem der anderen Gerichts- bzw. Behördenstandorte und damit im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen erforderlich werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter
unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Nichtvorliegen der folgenden
Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären,
dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr
vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das
Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1
Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe
von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im
Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige
Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren
Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das
Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames
Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach §
132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine
Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen
keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße
innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten:
zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - §
98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für
das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre
vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I,
II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I
SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach §
404 II Nr. 3 SGB III
Das Nichtvorliegen der folgenden
Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären,
dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr
vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das
Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1
Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe
von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im
Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige
Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren
Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das
Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames
Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach §
132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine
Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen
keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße
innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten:
zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - §
98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für
das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre
vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I,
II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I
SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach §
404 II Nr. 3 SGB III
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des
Thüringer Oberlandesgerichts
Nationale Registrierungsnummer: 16900547
Postleitzahl: 07745
Postort: Jena
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tholg.vergabestelle@justiz.thueringen.de📧
Telefon: 036413070📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=671594🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt, Weimar
Nationale Registrierungsnummer: 16900334
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 096-291831 (2024-05-16)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-17) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-04 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2b8d1418-bc42-43ad-b6b2-4160c1e2ec7b-01
Quelle: OJS 2024/S 117-359231 (2024-06-17)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-18 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b9e22c31-2ca9-4c77-8fed-3015fe7de04a-01
Quelle: OJS 2024/S 128-395083 (2024-07-02)