Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Karlsruhe plant im Zuge der Neugestaltung des Landratsamtareals u.a. die Errichtung eines neuen Dienstgebäudes als Ersatz der bisherigen Bebauung am Standort Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe. Zukünftig sollen an diesem Standort mehrere Dienststellen zusammengefasst werden und eine zukunftsweisende Neubebauung für den Landkreis Karlsruhe für ca. 1.000 Mitarbeiter.innen entstehen.
Die Nutzung des Neubaus ist u.a. vorgesehen mit öffentlichen Servicebereichen des Landratsamtes Karlsruhe, öffentlichen Konferenzbereichen, Büroräumen, einem Betriebsrestaurant, Seminar- und Schulungsbereichen für externe Mieter, einer öffentlichen Tiefgarage, Sozialräumen, Nebenräumen, eine Kindertagesstätte und eine Berufsschule in Sondereigentum.
Das Gebäude besitzt einen L-förmigen Grundriss mit seiner größten Ausdehnung in Ost-West-Richtung (unterirdisch) über alles von ca. 147 m und einer Länge in Nord-Süd-Richtung von ca. 87 m. Dieser Grundrissplot erstreckt sich unterirdisch bis in das 2. Untergeschoss und oberirdisch bis in das 4. Obergeschoss (Bereiche Flachbau). Ab dem 5. Obergeschoss wird das Gebäude auf den Hochhausgrundriss reduziert, der sich etwa im Zentrum des L-förmigen Flachbaus befindet und einen rechteckigen Grundriss von ca. 26,6 m x 34,7 m aufweist. Der Hochhausgrundriss wird bis in das 23. Obergeschoss geführt, womit das Gebäude dann eine Höhe von 89,90 m aufweist.
Im Flachbau sollen 13 Aufzugsanlagen umgesetzt werden.
Aufzugsanlagen
Der Neubau "Flachbau" ist in zwei Bauabschnitte eingeteilt, ebenso die dort befindlichen Aufzugsanlagen. Die beiden Bauabschnitte laufen zeitlich versetzt parallel zueinander.
Flachbau 1.1 West
Ausführungsbeginn auf Baustelle ab Oktober 2025
•Aufzug 4.1
•Aufzug 4.2
•Aufzug 5.1
•Aufzug 5.2
•Aufzug 5.3
•Aufzug 6.1
•Aufzug 6.2
Flachbau 1.1 Ost
Ausführungsbeginn auf Baustelle ab November 2025
•Aufzug 8.1
•Aufzug 8.2
•Aufzug 8.3
•Aufzug 8.4
•Aufzug 8.5
•Aufzug 9.1
Nachhaltigkeits-Anforderungen nach LNB (Leitfaden für Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023
1. Ökologische Anforderungen an die Materialwahl
Das Neubauvorhaben wird von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung durch ein Fachbüro bauökologisch begleitet. Im Rahmen dieser Prozessbegleitung nach dem "LNB - Leitfaden für nachhaltiges Bauen" spielen Nachhaltigkeitsanforderungen an die einzusetzenden Bauprodukte eine wichtige Rolle. Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung erfolgte eine Beratung für eine ökologisch optimierte Materialwahl. Im Rahmen der Ausschreibungen der Gewerke werden bei allen Gewerken ökolo- gische Anforderungen an die Materialwahl als zusätzliche technische Vertrags- bedingungen vorgegeben. Bei der Wahl der Bauprodukte durch den AN sind damit die ÖkoBauKriterien gemäß der Plattform "baubook ökologisch ausschreiben (
www.baubook.info/oea)" einzuhalten.
Die Anforderungen gemäß der Anlage "Ökologische Kriterien zur Materialwahl (Modell: Kriterienkatalog 2020)" im jeweiligen Gewerk sind Muss-Anforderungen und vom Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen einzuhalten. Dies hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation zu berücksichtigen.
2. Weiteres Vorgehen nach Auftragserteilung: Produktdeklaration durch den Auftragnehmer/ökologische Fachbauaufsicht
Im Rahmen der ökologischen Prozessbegleitung hat der AG eine Fachplanung "Nachhaltigkeit" (FPN) zur Überwachung/ Einhaltung der ökologischen Anforderungen beauftragt. Die FPN wird den AN auffordern, in Abhängigkeit des Bauzeitenplans - jedoch nicht kürzer als binnen 14 Tagen ab Aufforderung - eine Produkt-Deklarationsliste inklusive der geforderten Nachweise, wie Produkt- beschreibungen, chemischen Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbestätigungen über alle verwendeten Produkte oder einen Nachweis der Listung auf
www.baubook.info/oea (Einhaltung aller benannten bauökologischen Anforde- rungen) vorzulegen. Die FPN stellt hierfür eine entsprechend auszufüllende Vorlage zur Verfügung. Geringwertige Einzelkomponenten (z.B. Dichtungen, Zahnräder etc.) und Systembauteile können von diesen Anforderungen ausgenommen werden. Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen und/oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktions-
alternative, welche die Anforderungen erfüllt) eine der genannten Produktanfor- derungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den ökologischen Anforde- rungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss vom AN unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden und ist kostenneutral von dem Auftragnehmer auszuführen. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen. Durch die FPN erfolgt auch eine Unterstützung des AN bei der Produkt- deklaration. Ein "Handwerker-Infoabend" wird beabsichtigt. Bei der Bauausführung wird eine "Ökologische Fachbauaufsicht" die Einhaltung der Anforderungen in der Umsetzung auf der Baustelle überwachen.