Nichtoffener, einphasiger städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit RPW) - „Im Rosenfeld“, Bundesstadt Bonn
Der Rat der Stadt Bonn hat im September 2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Rosenfeld“ beschlossen. Die Vorhabengröße (18 Hektar Plangebiet) und die städtebaulichen Ziele bedingen einen starken Pilotcharakter des Projekts und einen entsprechenden Anspruch an das weitere Verfahren. Zur Erarbeitung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption als Grundlage der Bauleitplanung soll ein Planungswettbewerb für ein ca. 8 ha großes Gebiet durchgeführt werden. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Ortsteil Buschdorf, im Norden der Stadt Bonn. Die Vorhabengröße, die definierten Planungsziele und die Umsetzung eines integrierten Planungsansatzes mit vielfältigen Akteur*innen machen das Vorhaben "Im Rosenfeld" zu einem Projekt mit Pilotcharakter für die Stadt Bonn und Städte vergleichbarer Größe in Deutschland. Voraussichtliche Termine des Verfahrens: Ausgabe Unterlagen: KW 7, 2024 Kolloquium: KW 10, 2024 Abgabe Pläne: KW 20, 2024 Abgabe Modell: KW 22, 2024 Preisgericht: KW 27, 2024
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nichtoffener, einphasiger städtebaulich-landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb (§78 VgV in Verbindung mit RPW) - „Im Rosenfeld“, Bundesstadt Bonn
Referenznummer: 6224-3
Kurze Beschreibung:
“Der Rat der Stadt Bonn hat im September 2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Rosenfeld“ beschlossen. Die Vorhabengröße (18 Hektar Plangebiet) und...”
Kurze Beschreibung
Der Rat der Stadt Bonn hat im September 2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Rosenfeld“ beschlossen. Die Vorhabengröße (18 Hektar Plangebiet) und die städtebaulichen Ziele bedingen einen starken Pilotcharakter des Projekts und einen entsprechenden Anspruch an das weitere Verfahren. Zur Erarbeitung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption als Grundlage der Bauleitplanung soll ein Planungswettbewerb für ein ca. 8 ha großes Gebiet durchgeführt werden. Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Ortsteil Buschdorf, im Norden der Stadt Bonn. Die Vorhabengröße, die definierten Planungsziele und die Umsetzung eines integrierten Planungsansatzes mit vielfältigen Akteur*innen machen das Vorhaben "Im Rosenfeld" zu einem Projekt mit Pilotcharakter für die Stadt Bonn und Städte vergleichbarer Größe in Deutschland.
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Erarbeitung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption als Grundlage der Bauleitplanung soll ein Planungswettbewerb durchgeführt werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Erarbeitung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption als Grundlage der Bauleitplanung soll ein Planungswettbewerb durchgeführt werden. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Buschdorf, im Norden der Stadt Bonn. Wesentliches Ziel des Wettbewerbs ist die Planung eines innovativen Wohnquartiers mit einem hohen Anteil Geschosswohnungsbau. Die angemessene städtebauliche Dichte soll im Qualifizierungsverfahren bestimmt werden. Ebenfalls soll dort das Thema Nutzungsmischung hinsichtlich neuer Arbeitsformen und weiterer Angebote im Quartier entwickelt werden. Laut polit. Beschluss sind die Ziele Klimaneutralität, Autoarmut, umweltfreundliches Mobilitätskonzept, mind. 50 % geförderter Wohnraum sowie Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekte zu erfüllen. Die Flächen im Plangebiet liegen fast ausschließlich in städtischem Eigentum, für die nach Satzungsbeschluss Erbbaurechte über Konzeptvergabeverfahren vergeben werden sollen. Die Herstellung der öffentlichen Verkehrs- und Freianlagen bleibt dabei im Auftrag der Stadt Bonn, sodass bereits im Wettbewerb ein besonderer Fokus auf die Qualität dieser Flächen gelegt werden soll. Das ca. 8 ha große Plangebiet stellt eines der letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn dar. Obwohl seit dem Jahr 1980 bereits zwei rechtskräftige Bebauungspläne eine städtebauliche Entwicklung der 18 Hektar großen Fläche ermöglichten, ist das Rosenfeld bis heute ausschließlich eine Landwirtschafts- u. Erholungsfläche. Angesichts der sehr guten verkehrlichen und infrastrukturellen Anbindung sowie der starken Nachfrage nach Wohnraumflächen bietet sich eine zielführende und prioritär zu bearbeitende Entwicklung des Rosenfelds an. Die Vorhabengröße, die definierten Planungsziele und die Umsetzung eines integrierten Planungsansatzes mit vielfältigen Akteur*innen machen das Vorhaben "Im Rosenfeld" zu einem Projekt mit Pilotcharakter für die Stadt Bonn und Städte vergleichbarer Größe in Deutschland.
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Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebaul. Planung u. Landschaftsplanung.
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Siehe auch: https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen-bauen/quartiersentwicklung-im-rosenfeld-buschdorf.php bzw. https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/rosenfeld
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u.a. werden am Abend vor der Jurysitzung in Abstimmung mit der AK NRW die Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt.
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Die Auslober*in wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in, mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
1. städtebaulicher Entwurf in Anlehnung an das Merkblatt 51 der AKBW/Anlage 9 HOAI, LPH 1-3, 2. einen Auftrag in mit einem Grünordnungsplan, LPH 1-4 vergleichbarer Höhe sowie 3. freiraumplanerische Leitdetails.
Der AG schätzt die Planungsanforderungen des städtebaul. Entwurfs in die Kategorie "Hohe Anforderungen" gem. Merkblatt 51 AKBW, die Honorarzone "Gründordnungsplan" auf HZ III.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Nach Abschluss des WBW wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. §14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Dabei wird zunächst mit dem 1. Preisträger verhandelt. Für den Fall, dass in dieser Verhandlung kein Angebot abgegeben wird, welches einen insgesamt angemessenen Projekterfolg in Aussicht stellt, d.h. Abweichung Honorarangebot max. kleiner/gleich 20% über der Auftragswertschätzung sowie ein durchschnittlicher Projekterfolg im fachlichen Angebot, wird mit allen Preisträgern verhandelt. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der unter 5.1.10 beschriebenen Zuschlagskriterien.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter*innen müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der/die Bieter*in den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 0
Maximale Anzahl: 15
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerbsplatzierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam/Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/Herangehensweise
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen und Architekten sind nur in bindender Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Disziplinen teilnahmeberechtigt.: Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
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Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplanerin/Stadtplaner, Landschaftsarchitektin/-architekt, Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerber*in die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplanerin/Stadtplaner, Landschaftsarchitektin/-architekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG bzw. 85/384/EWG gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein/eine bevollmächtigte/r Vertreter*in der juristischen Person und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Dies gilt auch bei Beteiligung freier Mitarbeiter*innen.
Sachverständige, Fachplaner*innen und andere Berater*innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
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Folgende Nachweise der Eignung gemäß § 45 und § 75 i.V.m. § 46 VgV sind zu erbringen (siehe Punkt 2.1 des Teilnahmeantrags):
Erklärung, dass eine Berufszulassung, bzw. Kammereintragung als (Stadtplaner/Stadtplanerin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin und Architekt/Architektin (bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Zulassung) bei mindestens einer beim Bewerber im Angestelltenverhältnis stehenden Person (Entwurfsverfasser*in) vorhanden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Weitere erforderliche Eigenerklärungen: Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weitere erforderliche Eigenerklärungen: Folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung sowie zu den Verfahrens- und Auftragsbedingungen sind unter Pkt. 2.1. des Teilnahmeantrags abzugeben - eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung, dass die übersandten bzw. die ggf. über die Vergabeplattform mitgeteilten Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Gegenstand des Antrages sind,
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (ausgenommen Selbstheilung – vgl. Hinweis im Teilnahmeantrag) sowie § 79 Abs. 2 VgV,
- Erklärung, dass diese Planungs-/ Dienstleistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
- Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
- Erklärung, dass alle vom Auftraggeber in schriftlicher, mündlicher oder digitaler Form erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden und nur im Rahmen dieses Verfahrens verwendet werden,
- Erklärung, dass der Bewerber keine eigenen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen zum Bestandteil seines Angebots machen wird,
- Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
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Folgende erforderliche Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige Erklärung kann zum Ausschluss führen:
- Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen)
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Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil):
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fachkräfte: Hinweis: Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, sind nach § 42 (1) und § 80 (1) VGV von dem/den Preisträger/n zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachkräfte: Hinweis: Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, sind nach § 42 (1) und § 80 (1) VGV von dem/den Preisträger/n zum Verhandlungsverfahren Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen:
- Angabe der Anzahl und Qualifikation des verfügbaren Personals. Die Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmer*innen aus dem Bereich der für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen werden berücksichtigt. 2 fachlich qualifizierte Fachkräfte aus dem Bereich Stadtplanung gilt als Mindesteignung!
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z.B. durch eine Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (als Scan; Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) geführt werden.
“Es werden Büros (Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen und Architekten sind...”
Es werden Büros (Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen und Architekten sind nur in bindender Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Disziplinen teilnahmeberechtigt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Aufgaben haben. Insgesamt sind max. 15 Teilnehmer*innen (davon 4 gesetzte Büros) vorgesehen. 4 Teilnehmer*innen wurden von der Auslober*in unter Zugrundelegung der den Teilnahmebedingungen entsprechenden Grundqualifikationen zur Teilnahme gesetzt (siehe 5.1.12).
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Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten sowie geeigneten Bewerbungen werden 11 Teilnehmer*innen zusätzlich zu den bereits 4 gesetzten Teilnehmer*innen ausgewählt bzw. bei gleicher Eignung ausgelost. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage in der gelosten Reihenfolge nach.
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Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform Subreport/Elvis (siehe auch URL unter 5.1.11) eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
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Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der/die Bewerber*in zwingend erkennbar sein.
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Der/Die Bewerber*in sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines/r bevollmächtigten Vertreters/Vertreterin einzureichen.
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Im Falle einer Hinzunahme eines/r Nachunternehmers/Nachunternehmerin sind folgende Nachweise vom NU zum Verhandlungsverfahren
zu erbringen:
1. NU-Verpflichtungserklärung
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1, §§ 123, 124 GWB
3. bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes
4. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten
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Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
Entwurfsidee/Leitgedanke; städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung/Qualitäten; Qualität der Bebauungsstruktur und Raumbildung gleichermaßen für den frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau (Gestaltung und Typologien); Qualität und Atmosphäre der öffentlichen Räume; Qualität der Erschließung, ruhender Verkehr, Mobilitätskonzept; Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Nachhaltigkeit (Wirtschaftlichkeit, Soziales und Ökologie); Klimaanpassung/Klimaresilienz; Nachvollziehbarkeit des Regenwassermanagements; planungsrechtliche Umsetzbarkeit; bauabschnittsweise Umsetzung. Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
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Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147 2120📞
Fax: +49 221147 2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 003-005597 (2024-01-03)
“Es werden Büros (Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen und Architekten sind...”
Es werden Büros (Stadtplanerinnen/Stadtplaner in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitektinnen/-architekten. Architektinnen und Architekten sind nur in bindender Zusammenarbeit mit den beiden oben genannten Disziplinen teilnahmeberechtigt) gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren Aufgaben haben. Insgesamt sind max. 15 Teilnehmer*innen (davon 5 gesetzte Büros) vorgesehen. 5 Teilnehmer*innen wurden von der Auslober*in unter Zugrundelegung der den Teilnahmebedingungen entsprechenden Grundqualifikationen zur Teilnahme gesetzt (siehe 5.1.12).
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Aus den vollständigen und zur Teilnahme berechtigten sowie geeigneten Bewerbungen werden 10 Teilnehmer*innen zusätzlich zu den bereits 5 gesetzten Teilnehmer*innen ausgewählt bzw. bei gleicher Eignung ausgelost. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage in der gelosten Reihenfolge nach.
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Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge zusammen mit den erforderlichen Nachweisen berücksichtigt, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform Subreport/Elvis (siehe auch URL unter 5.1.11) eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu berücksichtigen.
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Der Teilnahmeantrag sowie die erforderlichen Anlagen sind vollständig auszufüllen. Bei einem elektronisch übermittelten Teilnahmeantrag in Textform muss der/die Bewerber*in zwingend erkennbar sein.
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Der/Die Bewerber*in sowie ggf. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind zu benennen. Darüber hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Definition KMU und entsprechende Erklärungen zur Eintragung ins Handelsregister zu tätigen.
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Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines/r bevollmächtigten Vertreters/Vertreterin einzureichen.
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Im Falle einer Hinzunahme eines/r Nachunternehmers/Nachunternehmerin sind folgende Nachweise vom NU zum Verhandlungsverfahren
zu erbringen:
1. NU-Verpflichtungserklärung
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1, §§ 123, 124 GWB
3. bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes
4. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Dritten
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Die eingehenden Wettbewerbsbeiträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
Entwurfsidee/Leitgedanke; städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung/Qualitäten; Qualität der Bebauungsstruktur und Raumbildung gleichermaßen für den frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau (Gestaltung und Typologien); Qualität und Atmosphäre der öffentlichen Räume; Qualität der Erschließung, ruhender Verkehr, Mobilitätskonzept; Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Nachhaltigkeit (Wirtschaftlichkeit, Soziales und Ökologie); Klimaanpassung/Klimaresilienz; Nachvollziehbarkeit des Regenwassermanagements; planungsrechtliche Umsetzbarkeit; bauabschnittsweise Umsetzung. Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
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Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder info@subreport.de.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Ergänzung Wettbewerbsbedingungen, die bereits ausgewählten Teilnehmer wurden um einen weiteren Teilnehmer ergänzt, so dass es 5 gesetzte Büros sind und nur...”
Text
Ergänzung Wettbewerbsbedingungen, die bereits ausgewählten Teilnehmer wurden um einen weiteren Teilnehmer ergänzt, so dass es 5 gesetzte Büros sind und nur noch 10 Büros im Auswahlverfahren hinzu gelost werden.
Zudem wurde eine weitere stellvertretende Fachpreisrichterin benannt.
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Quelle: OJS 2024/S 007-015970 (2024-01-09)