Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Abfallwirtschaftszentrum mit einem Verwaltungs- und Sozialgebäude, Werkstatt- und Lagergebäuden sowie mit Freianlagen“, 55543 Bad Kreuznach“ gemäß RPW 2013 mit vorherigem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Leistungen Objektplanung Gebäude / Innenräume und Freianlagen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach plant in der Siemensstraße in 55543 Bad Kreuznach (Flur 53 Flurstück 37/37) ein neues Abfallwirtschaftszentrum zu errichten. Auf dem Grundstück sollen der Geschäftsbereich „Verwaltung“ für ca. 25 Mitarbeiter incl. Werkleitung und der Geschäftsbereich „Betriebseigener Fuhrpark“ mit Büro und Besprechungsbereich für Disponenten, Aufenthalts- und Sozialbereich, Umkleide- und Duschbereich für ca. 90 Fahrer/innen und Lader/innen zur Abfalleinsammlung mit entsprechender Infrastruktur realisiert werden. Ferner sind Werkstatt-, Lager- und Bürobereich für die Fahrzeuginstandhaltung erforderlich, Wasch- und Reinigungsanlagen für Mülltonnen und für Abfallsammelfahrzeuge sowie Kfz-Abstellflächen für Besucher und Angestellte und für Abfallsammelfahrzeuge. Zugleich sollen mit dem Neubau die beiden Geschäftsbereiche, die sich derzeit an getrennten Orten befinden, an dem Standort Siemensstraße räumlich zusammengeführt werden. Das zu planende Raumprogramm umfasst rd. 3.070 m² Nutzungsfläche für Verwaltungs-/ Sozialgebäude und Werkstatt- und Lagergebäude. Innerhalb der Außenanlagen sind insbesondere überdachte rd. 120 Pkw-Stellplätze, 35 Lkw-Stellplätze, rd. 40 m² Fahrradabstellflächen sowie befestigte Straßen, Wege und Freiflächen intensiv/extensiv begrünt zu gestalten sowie Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser in das Entwässerungskonzept zu integrieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Abfallwirtschaftszentrum mit einem Verwaltungs- und Sozialgebäude, Werkstatt- und Lagergebäuden sowie mit Freianlagen“, 55543 Bad Kreuznach“ gemäß RPW 2013 mit vorherigem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Leistungen Objektplanung Gebäude / Innenräume und Freianlagen.
Referenznummer: 063/2024-AWB
Kurze Beschreibung:
“Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach plant in der Siemensstraße in 55543 Bad Kreuznach (Flur 53 Flurstück 37/37) ein neues...”
Kurze Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach plant in der Siemensstraße in 55543 Bad Kreuznach (Flur 53 Flurstück 37/37) ein neues Abfallwirtschaftszentrum zu errichten. Auf dem Grundstück sollen der Geschäftsbereich „Verwaltung“ für ca. 25 Mitarbeiter incl. Werkleitung und der Geschäftsbereich „Betriebseigener Fuhrpark“ mit Büro und Besprechungsbereich für Disponenten, Aufenthalts- und Sozialbereich, Umkleide- und Duschbereich für ca. 90 Fahrer/innen und Lader/innen zur Abfalleinsammlung mit entsprechender Infrastruktur realisiert werden. Ferner sind Werkstatt-, Lager- und Bürobereich für die Fahrzeuginstandhaltung erforderlich, Wasch- und Reinigungsanlagen für Mülltonnen und für Abfallsammelfahrzeuge sowie Kfz-Abstellflächen für Besucher und Angestellte und für Abfallsammelfahrzeuge. Zugleich sollen mit dem Neubau die beiden Geschäftsbereiche, die sich derzeit an getrennten Orten befinden, an dem Standort Siemensstraße räumlich zusammengeführt werden.
Das zu planende Raumprogramm umfasst rd. 3.070 m² Nutzungsfläche für Verwaltungs-/ Sozialgebäude und Werkstatt- und Lagergebäude. Innerhalb der Außenanlagen sind insbesondere überdachte rd. 120 Pkw-Stellplätze, 35 Lkw-Stellplätze, rd. 40 m² Fahrradabstellflächen sowie befestigte Straßen, Wege und Freiflächen intensiv/extensiv begrünt zu gestalten sowie Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser in das Entwässerungskonzept zu integrieren.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 ist bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger, in der Regel der Gewinner, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. In die im Verhandlungsverfahren anzuwendenden Zuschlagskriterien fließt das Wettbewerbsergebnis mit 60 % ein. Dabei erhält der 1. Preisträger 300 Wertungspunkte (= 5 Punkte mit Gewichtung 60%), der 2. Preisträger 240 Wertungspunkte (= 4 Punkte mit Gewichtung 60%) und der 3. Preisträger 180 Wertungspunkte (=3 Punkte mit Gewichtung 60%).
Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Vertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1, Grundleistungen Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9. Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“. ---
2. Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1, Grundleistungen Leistungsphasen (LPH) 1. bis 9. Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“. -----
Der Auslober gibt als Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400 / DIN 276-1:2018-12) rd. 8.000.000 € brutto sowie für die Kosten der Außenanlagen und Freiflächen (KG 500 / DIN 276-1:2018-12) rd. 1.500.000 € brutto an. Die Kostenrahmen werden in dem zu schließenden Planervertrag festgehalten und von dem Auftragnehmer zu beachten sein. ------
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Entwurf Planervertrag“ und auf die Datei „Leistungskatalog verwiesen. Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Vertragsziele als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Auslobungstext“ sowie die Datei „Entwurf Planervertrag“ verwiesen.
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Ort der Leistung: Bad Kreuznach🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A. Wettbewerbsergebnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B. Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis Berufsbezeichnung Architekt/in: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß § 3 ArchG Rh.-Pf. berechtigt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis Berufsbezeichnung Architekt/in: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ gemäß § 3 ArchG Rh.-Pf. berechtigt ist. Zum Nachweis ist vom Bewerber die Kopie des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Fachrichtung „Architektur“ gemäß § 5 ArchG Rh.-Pf. mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ---
Auswärtige Berufsangehörige und auswärtige Berufsgesellschaften haben die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ArchG Rh.-Pf. nachzuweisen, indem sie eine Kopie des Eintragungsnachweises in der Liste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz oder in einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachrichtung Architektur vorlegen. Verfügt der auswärtige Berufsangehörige / die auswärtige Berufsgesellschaft nicht über einen Eintrag als Architekt/in in einer Architektenliste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Eintragungsnachweises bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz oder bei einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland in das Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige oder das Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften gemäß § 10 Abs. 3, 4 ArchG Rh.-Pf. einzureichen. Bei erstmaliger vorübergehender oder nur gelegentlicher Tätigkeit genügt auch die Vorlage der Anzeige gemäß § 10 Abs. 2 oder 3 ArchG Rh.-Pf. ---
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Angehörige mit der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ im Bewerbungsbogen benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist. ---
Es wird auf die Regelung zur Bauvorlageberechtigung gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 1 LBO Rh.-Pf. verwiesen. -----
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ –, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ –, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe aus Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 (Nr. 833/2024 in der aktuellen Fassung) - Verbot von Auftragserteilungen an russische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe aus Artikel 5k der Verordnung EU 2022/576 (Nr. 833/2024 in der aktuellen Fassung) - Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten.: Der Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, soweit dieser Kenntnis über das unbedingte Vorliegen von Ausschlussgründen erlangt. Hierzu ist die Eigenerklärung Russland-Sanktionen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung. Mindestanforderung: Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden über € 2.000.000,- und für Sach- und Vermögensschäden über € 2.000.000,- ausweisen. Die Mindest-Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzleistungen: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzleistungen: Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung“ – zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen des Bewerbers, deren Planungsanforderungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein. Mindestanforderungen:
1. Für die Referenzleistungen müssen mindestens aus dem Leistungsbereich Objektplanung Gebäude die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1) erbracht worden sein. ----
2. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“). Sofern die Referenzleistungen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein. ----
3. Es müssen mindestens 2 Referenzleistungen eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1. und 2. erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auswahlkriterien: Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 10 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auswahlkriterien: Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 10 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zum Planungswettbewerb eingeladen werden, anhand folgender objektiver Kriterien:
a) Anzahl der wertungsfähigen Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 3 bis 4 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. ---
b) Qualitative Projektmerkmale der Referenzen: Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird jede Referenz gesondert gewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber eingereichten, wertungsfähigen Referenzen anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. ---
Für die Auswahlentscheidung werden für die Objektplanung Gebäude bis zu maximal 6 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
Größe: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ 4,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt. ---
Komplexität: Es handelt sich um ein Projekt, für das mindestens die folgenden Funktionsbereiche geplant wurden: Wasch-/Umkleidebereich mit Schwarz-Weiß-Trennung: 1 Punkt, Verwaltungsbereich: 1 Punkt, Werkstattbereich: 1 Punkt, insgesamt max. 3 Punkte. ---
Integrierter Planungsansatz: Für das Referenzprojekt wurde auch die Objektplanung Freianlagen bearbeitet – entweder im eigenen Büro oder im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: 2 Punkte. -----
Die Angaben zu den Referenzleistungen sind vom Bewerber im Formblatt „Referenzleistung“ einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert.
Bei der Bewertung der Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Wertungspunktzahl beim Auswahlkriterium „Qualitative Projektmerkmale der Referenzen“ gemäß lit b erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Ermittlung der Gesamtwertungssumme aus den beiden Auswahlkriterien „Anzahl der wertungsfähigen Referenzen“ und Qualitative Projektmerkmale der Referenzen“ gemäß lit a und b fortgeschrieben wird.
Die 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtwertungssumme werden zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beurteilungskriterien für die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht: Gestalterische und städtebauliche Qualität in Bezug...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beurteilungskriterien für die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht: Gestalterische und städtebauliche Qualität in Bezug auf das Gesamtkonzept des Abfallwirtschaftszentrums.--
Funktionale Qualität der raum- und betriebsorganisatorischen Lösungen, der externen und internen Erschließungen sowie der Barrierefreiheit.--
Qualität des Konzeptes zur Nachhaltigkeit in Bezug auf Energieeffizienz und Klimaneutralität, Ressourcenschonung und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen.--
Gestalterische Qualität der Außenanlagen und Freiflächen und deren Funktionalität in Bezug auf die Betriebsabläufe.--
Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles und auf die zu erwartenden Betriebskosten.--
Auf Basis der Beurteilungskriterien wird eine Gesamtbeurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht vorgenommen. Der Ablauf der Bewertung erfolgt stufenweise, wobei in den ersten Bewertungsrundgängen Wettbewerbsarbeiten aufgrund gravierender Mängel in Bezug auf die Beurteilungskriterien einstimmig ausgeschieden werden können. In den weiteren Bewertungsrundgängen wird aus den verbliebenen Wettbewerbsarbeiten eine Gruppe der Engeren Wahl und danach eine Rangfolge gebildet. Die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten erfolgt schriftlich als Gesamtbeurteilung auf Basis der Beurteilungskriterien unter Angabe der Stimmverhältnisse, vgl. Ziff. 4. in Anlage VII zur RPW 2013.
“1. Checkliste Teilnahmeantrag:
Als Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1.1 Formblatt „Bewerbungsbogen“: Ausgefüllt und in Textform...”
1. Checkliste Teilnahmeantrag:
Als Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1.1 Formblatt „Bewerbungsbogen“: Ausgefüllt und in Textform (§ 126b BGB).---
1.2 Formblatt „Bewerbererklärung“: Ausgefüllt und in Textform (§ 126b BGB). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss das Formular von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und in Textform eingereicht werden.---
1.3 Formblatt „Formblatt „Vertraulichkeits- und Einwilligungserklärung“: Ausgefüllt und in Textform (§ 126b BGB). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss das Formular von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und in Textform eingereicht werden. Im Falle der Eignungsleihe muss das Formblatt von jedem Unterauftragnehmer ausgefüllt und in Textform eingereicht werden.---
1.4 Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“: Nur im Fall von Bewerbergemeinschaften erforderlich. In diesem Fall ausgefüllt und in Textform (§ 126b BGB) von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern. Zur Erfüllung der Textform muss von allen Mitgliedern der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Person des jeweils Erklärenden genannt sein.
1.5 Formblatt „Verpflichtungserklärung“: Nur im Fall der Eignungsleihe erforderlich. Sofern der Bewerber sich für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), hat er zusätzlich zu den Angaben im Bewerbungsbogen die Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt „Verpflichtungserklärung“ auszufüllen und in Textform, d.h. es muss die Person des jeweils Erklärenden des anderen Unternehmens genannt sein, dem Teilnahmeantrag beizufügen sowie für das andere Unternehmen die bekanntgemachten Eignungsanforderungen nachzuweisen, die sich der Bewerber zu eigen machen möchte. Gleiches gilt, wenn sich eine Bewerber- / Bietergemeinschaft zum Zwecke des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten auf Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, die nicht Mitglied der Bietergemeinschaft sind.--- Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne dass sich der Bewerber zugleich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer beruft, sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag noch keine Angaben zum Unterauftragnehmer und zu dessen Leistungsumfang zu machen. Solche Angaben werden erst mit der Angebotsabgabe und damit nur von den Bewerbern zu machen sein, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.--- Die bereits mit dem Teilnahmeantrag geforderte Nachweispflicht zur Eignungsleihe gemäß vorstehenden Ausführungen kommt mithin nur zur Anwendung, wenn sich der Bewerber neben der beabsichtigten Unterauftragsvergabe auch zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmer berufen möchte. ---
1.6 Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ berechtigt ist. ---
1.7 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung.---
1.8 Formblatt „Referenzleistung“ des Bewerbers: Ausgefüllt und mit aussagekräftigen Unterlagen zur Referenzleistung. Beruft sich ein Bewerber auf Referenzen Dritter, sind diese nur wertbar, wenn der Bieter sich gemäß dem Teilnahmeantrag auf eine Eignungsleihe beruft und das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ für das andere Unternehmen in Textform vorlegt, auf dessen Referenzen sich der Bieter berufen möchte.----
Detailinformationen siehe unter 5.1.9. Eignungskriterien.-------
1.9 Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" --------
2. Teilnahmeanträge und laufende Bewerberinformationen:
Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren.
Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind, unabhängig davon, ob sie als registrierte Bewerber von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an ihre hinterlegte Mail-Adresse erhalten oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bewerbern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bewerbern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bewerber hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.----------
3. Teilnahmebedingungen und Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer, die zum Planungswettbewerb eingeladen werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Auswahlstufe 1: Eignungskriterien und Erfüllung von Mindestanforderungen. ---
Auswahlstufe 2: Punktevergabe für wertungsfähige Referenzleistungen zur Bildung einer Rangfolge.----------
4. Verhandlungsverfahren: Im Anschluss an den Planungswettbewerb findet ein VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern statt. Die Eignungsprüfung für das Verhandlungsvefahren erfolgt bereits zusammen mit der Auswahlprüfung für den Planunsgwettbewerb anhand der bekannt gemachten Eigungskriterien.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 162234📞
Fax: +49 6131 162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2024/S 156-483485 (2024-08-08)