Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Verpflichtungserklärung nach dem Tarif-treue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Weitere Eigenerklärung darüber
- ob ein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtzeitig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
- dass der Bieter nicht nach § 21 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes mit einer Geldbuße über 2.500 Euro belegt worden ist,
- dass keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene
Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten begangen wurden,
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
- dass das Unternehmen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohn¬sitzes oder der nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, soweit hierzu eine Verpflichtung besteht,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem zuständigen Versicherungsträger angemeldet hat,
- dass eine gültige Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann nach den §§ 123 und 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungsystemen erbracht werden.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen / Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bezufügen.
Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen / Nachweise mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient