Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden, die sich für eine nachhaltige, integrierte und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung einsetzt. Sie ist eine Plattform für den Diskurs über die Zukunft unserer Städte, wirkt als Innovationsmotor und Impulsgeber für urbane Transformation und will das Bewusstsein für den Wert von Stadt und Urbanität über die fachöffentlichen Kreise hinaus stärken. Ein entscheidender Baustein hierfür sind die jährlichen Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Hier werden nationale und internationale Tendenzen der Stadtentwicklung diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung auf Grundlage der Neuen Leipzig-Charta verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf zukünftige Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beabsichtigt auch für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik inhaltlich aufeinander aufbauende Bundeskongresse zu veranstalten, um den Austausch über wichtige Zukunftsfragen der Stadtentwicklung fortzuführen. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung von bis zu drei Bundeskongressen soll eine Agentur über einen Rahmenvertrag beauftragt werden. Die Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sind jeweils auf eine Teilnehmerzahl von ca. 1.200 Personen auszurichten und als eine zweitägige Veranstaltung zu planen. Zu den Teilnehmenden gehören auch internationale Gäste sowie ausländische Delegationen. Die Bundeskongresse dienen zur Information der Teilnehmenden über die Nationale Stadtentwicklungspolitik und auch über sektorübergreifende Aufgabenbereiche. Ebenso sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer projektbezogene Erfahrungen und best practices präsentieren und diskutieren. Die Kongresse sind so anzulegen, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen und Akteure erreicht und aktiv eingebunden werden (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Planerinnen und Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft, Umwelt, Soziales, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc.). Ziel ist ein Ideenaustausch zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen der Stadtentwicklung. Dementsprechend sollen neben Vorträgen im Hauptplenum jeweils auch parallele Diskussionsforen in offenen Formaten durchgeführt werden. An den Kongress angegliederte Rahmenveranstaltungen, eingebracht von Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie eine Projektmesse, bei der sich ausgewählte Praxisprojekte präsentieren, ergänzen das Kongressprogramm um weitere inhaltliche Aspekte. Veranstaltungen an den Abenden (sollen zusätzlich Gelegenheit zum Austausch und Vernetzung bieten. Zudem soll es möglich sein, Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Exkursionen zu konkreten Projekten am jeweiligen Veranstaltungsort zu präsentieren und zu diskutieren. Insbesondere die Gastgeberstadt soll hier die Möglichkeit erhalten, ihre Stadt und aktuelle Entwicklungen und Projekte der Stadtentwicklung vorzustellen. Die Veranstaltungselemente sind nach dem Vorschlag des BMWSB und BBSR umzusetzen. Die Kongresse sollen als Präsenzveranstaltungen geplant werden, sollten aber, wo sinnvoll, auch digitale Elemente ermöglichen um insbesondere die Reichweite zu erhöhen. Dies betrifft sowohl das Zuschalten von Gästen und Impulsgebern, aus dem internationalen Bereich sowie das Streamen von zentralen Veranstaltungselementen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: NSP - Rahmenvertrag über bis zu drei Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (18.-20. Bundeskongress)
Referenznummer: 10.15.04.112
Kurze Beschreibung:
“Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden, die sich für eine nachhaltige, integrierte und...”
Kurze Beschreibung
Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden, die sich für eine nachhaltige, integrierte und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung einsetzt. Sie ist eine Plattform für den Diskurs über die Zukunft unserer Städte, wirkt als Innovationsmotor und Impulsgeber für urbane Transformation und will das Bewusstsein für den Wert von Stadt und Urbanität über die fachöffentlichen Kreise hinaus stärken.
Ein entscheidender Baustein hierfür sind die jährlichen Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Hier werden nationale und internationale Tendenzen der Stadtentwicklung diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung auf Grundlage der Neuen Leipzig-Charta verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf zukünftige Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beabsichtigt auch für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik inhaltlich aufeinander aufbauende Bundeskongresse zu veranstalten, um den Austausch über wichtige Zukunftsfragen der Stadtentwicklung fortzuführen. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung von bis zu drei Bundeskongressen soll eine Agentur über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
Die Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sind jeweils auf eine Teilnehmerzahl von ca. 1.200 Personen auszurichten und als eine zweitägige Veranstaltung zu planen. Zu den Teilnehmenden gehören auch internationale Gäste sowie ausländische Delegationen. Die Bundeskongresse dienen zur Information der Teilnehmenden über die Nationale Stadtentwicklungspolitik und auch über sektorübergreifende Aufgabenbereiche. Ebenso sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer projektbezogene Erfahrungen und best practices präsentieren und diskutieren. Die Kongresse sind so anzulegen, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen und Akteure erreicht und aktiv eingebunden werden (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Planerinnen und Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft, Umwelt, Soziales, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc.). Ziel ist ein Ideenaustausch zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen der Stadtentwicklung.
Dementsprechend sollen neben Vorträgen im Hauptplenum jeweils auch parallele Diskussionsforen in offenen Formaten durchgeführt werden. An den Kongress angegliederte Rahmenveranstaltungen, eingebracht von Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie eine Projektmesse, bei der sich ausgewählte Praxisprojekte präsentieren, ergänzen das Kongressprogramm um weitere inhaltliche Aspekte. Veranstaltungen an den Abenden (sollen zusätzlich Gelegenheit zum Austausch und Vernetzung bieten. Zudem soll es möglich sein, Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Exkursionen zu konkreten Projekten am jeweiligen Veranstaltungsort zu präsentieren und zu diskutieren. Insbesondere die Gastgeberstadt soll hier die Möglichkeit erhalten, ihre Stadt und aktuelle Entwicklungen und Projekte der Stadtentwicklung vorzustellen.
Die Veranstaltungselemente sind nach dem Vorschlag des BMWSB und BBSR umzusetzen.
Die Kongresse sollen als Präsenzveranstaltungen geplant werden, sollten aber, wo sinnvoll, auch digitale Elemente ermöglichen um insbesondere die Reichweite zu erhöhen. Dies betrifft sowohl das Zuschalten von Gästen und Impulsgebern, aus dem internationalen Bereich sowie das Streamen von zentralen Veranstaltungselementen.
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Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1764705.88 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“s. Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“weitere verbindliche Regelungen s. Informationen zur Vergabe”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“s. Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Kriterium:
“s. Informationen zur Vergabe” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. Informationen zur Vergabe”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Nationale Registrierungsnummer: 9911064823
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=653075🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 082-247321 (2024-04-24)