Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die
berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters
verneinen kann, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen
verfolgt, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch
stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Insbesondere sind Unternehmen, die selbst oder über
verbundene Unternehmen auch als Mitglied einer ARGE, im
Zeitraum der ausschreibungsgegenständlichen
Leistungserbringung Ingenieurleistungen im direkten
Projektbezug erbringen, nicht zur Teilnahme am Verfahren
berechtigt, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass das
Unternehmen Interessen hat, die mit der Ausführung des
Auftrags in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen
könnten.
Angaben zu Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der
Qualität der Leistungserbringung.
1. Erklärung zur technischen Leistungsfähigkeit (Anlage 04.1
sowie Nachweise):
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung
über die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt.
(inkl. verwendete Hardware und Software):
Technisches Equipment und Softwarelizenzen zur
Durchführung von Online-Meetings und Online-
Beteiligungsformaten (z.B. MS Teams, Web-Ex)
Eingerichteter Dienst zum Austausch von Daten (z.B. MS
Sharepoint)
2. Erklärung über den Eintrag in einem amtlichen Handels- oder
Berufsregister (Anlage 04.1)
Eintragung in das Handels- und Berufsregister seines Sitzes
oder Wohnsitzes. Andernfalls vergleichbarer Nachweis für die
Existenz und der Gegenstand des Unternehmens des Bieters/
jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft
3. Angaben zur Gewährleistung der Qualität (Anlage durch den
Bieter zu erstellen)
Angaben zu Maßnahme des Bieters zur Gewährleistung der
Qualität der Leistungserbringung. Die nötigen Erklärungen
sollen in einer gesonderten Anlage (nicht mehr als 1 Seite)
beigefügt werden.
4. Vorlage von Referenzen als Mindestvoraussetzungen zur
Eignung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen des
Projekts (Anlage 12.1 sowie Anlage 12.1a):
Zum Nachweis der Eignung geforderte Referenzen:
Nr. 1
Der Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen nach
der Standarisierten Bewertung (Version 2016) im Bereich Verkehrsanlagen im ÖPNV (2 Referenzen, Zeitraum 2018 - 2023).
Nr. 2
Der Nachweis der Leistungserbringung im Bereich der Anwendung von Verkehrsmodellen und modellgestützter
Ermittlung verkehrlicher Wirkungen im Bereich Verkehrsanlagen im ÖPNV (2 Referenzen, Zeitraum 2018 - 2023).
Betrifft alle Referenzen:
Die Bearbeitung der erbrachten Leistungen (Abschluss der Leistung) in den Referenzprojekten darf nachweislich nicht länger als 6 Jahre zurück liegen.
Für die Wertung des "Projektteams" und des "Konzepts" wird
durch den AG eine Mindestpunktzahl festgeschrieben.
Es wird festgesetzt, dass jeder Bieter nach Durchführung der
Gewichtung mindestens 50% der möglichen Punkte jeweils für
die Zuschlagskriterien "Projektteam" und "Konzept" erzielt
haben muss, um zur Bewertung des Zuschlagskriteriums III.
"Angebotspreis" zugelassen zu werden. D.h. für das
Zuschlagskriterium I. Projektteam sind mindestens 10 Punkte
und für das Zuschlagskriterium II. Konzept sind mindestens 15 Punkte
nach Gewichtung zu erreichen.
Unterschreitet der Bieter nach Bewertung des Projektteams und
des Konzepts die Mindestanforderung von 50%, findet keine weitere Wertung des Preises statt. Das vorliegende Angebot wird daraufhin von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.