Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 56.2 "August-Macke-Allee (südlicher Teil)" wird derzeit eine etwa 9 ha große Fläche des Bebauungsplans "Auf dem Schleeberg" überplant. Etwa 7 ha dieser Fläche sollen hierbei der Schaffung neuer Wohnbauflächen dienen, die übrige Fläche dient der planungsrechtlichen Sicherung eines Regenrückhaltebeckens und des dazu-gehörigen Zulaufs. Mindestens ein Teilbereich des neu entstehenden Wohngebiets soll als "Klimaschutzsiedlung" (offene Entwässerung) realisiert werden. Es ist ein detailliertes Konzept im Hinblick auf die offene Entwässerung zu erstellen. Zunächst soll im ersten Bauabschnitt die offene Entwässerung realisiert und vermarktet werden. Bei guter Nachfrage wird die Erschließung für den restlichen Bereich in einem 2. Bauabschnitt in gleicher Bauweise fortgeführt. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird von einer kompletten Erschließung in offener Bauweise, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße ausgegangen. Die Planung der Entwässerung und des Straßenbaus dient als Grundlage für den Bebauungsplan "August-Macke-Allee". Für eine formelle Offenlage der Pläne, müssen die genauen Flächen für Entwässerungsmulden und auch die Ausbauhöhen der Straße feststehen, damit sie als Bezugspunkte genutzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung - Erschließung Baugebiet August-Macke-Allee
Referenznummer: 2024/0051
Kurze Beschreibung:
Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 56.2 "August-Macke-Allee (südlicher Teil)" wird derzeit eine etwa 9 ha große Fläche des Bebauungsplans "Auf dem Schleeberg" überplant. Etwa 7 ha dieser Fläche sollen hierbei der Schaffung neuer Wohnbauflächen dienen, die übrige Fläche dient der planungsrechtlichen Sicherung eines Regenrückhaltebeckens und des dazu-gehörigen Zulaufs.
Mindestens ein Teilbereich des neu entstehenden Wohngebiets soll als "Klimaschutzsiedlung" (offene Entwässerung) realisiert werden. Es ist ein detailliertes Konzept im Hinblick auf die offene Entwässerung zu erstellen.
Zunächst soll im ersten Bauabschnitt die offene Entwässerung realisiert und vermarktet werden. Bei guter Nachfrage wird die Erschließung für den restlichen Bereich in einem 2. Bauabschnitt in gleicher Bauweise fortgeführt. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird von einer kompletten Erschließung in offener Bauweise, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße ausgegangen.
Die Planung der Entwässerung und des Straßenbaus dient als Grundlage für den Bebauungsplan "August-Macke-Allee". Für eine formelle Offenlage der Pläne, müssen die genauen Flächen für Entwässerungsmulden und auch die Ausbauhöhen der Straße feststehen, damit sie als Bezugspunkte genutzt werden können.
Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 56.2 "August-Macke-Allee (südlicher Teil)" wird derzeit eine etwa 9 ha große Fläche des Bebauungsplans "Auf dem Schleeberg" überplant. Etwa 7 ha dieser Fläche sollen hierbei der Schaffung neuer Wohnbauflächen dienen, die übrige Fläche dient der planungsrechtlichen Sicherung eines Regenrückhaltebeckens und des dazu-gehörigen Zulaufs.
Mindestens ein Teilbereich des neu entstehenden Wohngebiets soll als "Klimaschutzsiedlung" (offene Entwässerung) realisiert werden. Es ist ein detailliertes Konzept im Hinblick auf die offene Entwässerung zu erstellen.
Zunächst soll im ersten Bauabschnitt die offene Entwässerung realisiert und vermarktet werden. Bei guter Nachfrage wird die Erschließung für den restlichen Bereich in einem 2. Bauabschnitt in gleicher Bauweise fortgeführt. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird von einer kompletten Erschließung in offener Bauweise, mit Ausnahme der Zufahrtsstraße ausgegangen.
Die Planung der Entwässerung und des Straßenbaus dient als Grundlage für den Bebauungsplan "August-Macke-Allee". Für eine formelle Offenlage der Pläne, müssen die genauen Flächen für Entwässerungsmulden und auch die Ausbauhöhen der Straße feststehen, damit sie als Bezugspunkte genutzt werden können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI i. V. m. Anlage 12 zur HOAI in den Leistungsphasen 1-9
Postleitzahl: 59320
Stadt: Ennigerloh
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 für BA I und Leistungsphasen 1 bis 4 für BA II beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 für BA I und Leistungsphasen 1 bis 4 für BA II beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Objektplanung Verkehrsanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Loses ist die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 1-9
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-19 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Ennigerloh - Rathaus, Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-12-19 09:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ennigerloh - Rathaus, Marktplatz 1, 59320 Ennigerloh
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-12-11 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre den jeweiligen Jahresgesamtumsatz anzugeben. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatzangaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Es sind folgende Eigenerklärungen abzugeben, für die jeweils die genannten, vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden sind:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen* nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket
Bei Bietergemeinschaften ist die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" jeweils von jedem Mitglied gesondert einzureichen. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, ist die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" auch von allen Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Es sind folgende Eigenerklärungen abzugeben, für die jeweils die genannten, vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden sind:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen* nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket
Bei Bietergemeinschaften ist die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" jeweils von jedem Mitglied gesondert einzureichen. Macht der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, ist die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" auch von allen Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als
- Ingenieur/in in der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Richtung für Los 1 sowie
- Ingenieur/in in der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau oder vergleichbarer Richtung für Los 2.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die für das jeweilige Los maßgebliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen eine Vorlage im Original zu verlangen.
Eignung zur Berufsausübung: Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als
- Ingenieur/in in der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Richtung für Los 1 sowie
- Ingenieur/in in der Fachrichtung Verkehrsbauwesen/Verkehrswegebau oder vergleichbarer Richtung für Los 2.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die für das jeweilige Los maßgebliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Zum Nachweis der Berufsqualifikationen ist eine Bescheinigung über die Kammermitgliedschaft oder ein sonstiger geeigneter Nachweis einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen eine Vorlage im Original zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: siehe Angaben zu den vergleichbaren Referenzen und Mitarbeiterzahlen in den Eignungskriterien der jeweiligen Lose.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufsqualifikation: Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Berufsqualifikation: Eignungskriterium ist die Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Vergleichbare Referenzen: Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war die Planung von Entwässerungsanlagen in einem Erschließungsgebiet von mindestens 5 ha.
b) Zu dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach in dem maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppe 500 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die zum maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.12.2019 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.1)
Vergleichbare Referenzen: Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war die Planung von Entwässerungsanlagen in einem Erschließungsgebiet von mindestens 5 ha.
b) Zu dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Objekt entsprach in dem maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) mindestens der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppe 500 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die zum maßgeblichen Leistungsbild (siehe b) erbrachten Leistungen wurden nicht vor dem 01.12.2019 (Stichtag) beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Ausführung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) lag nicht vor diesem Stichtag.
Referenzen, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bieter als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur abgeschlossene (siehe b) Leistungsphasen. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieterreferenzformular (B00-1.1)
Mitarbeiterzahlen: Bieter haben anzugeben, wie viele Ingenieur/innen und Techniker/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen und nicht unter 4,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/innen oder Techniker/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 als auch aktuell.
Mitarbeiterzahlen: Bieter haben anzugeben, wie viele Ingenieur/innen und Techniker/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils durchschnittlich beschäftigt waren bzw. aktuell sind. Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende Summenangaben für alle Mitglieder zusammen. Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieur/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen und nicht unter 4,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/innen oder Techniker/innen der Fachrichtung Wasserwirtschaft/Siedlungswasserwirtschaft oder vergleichbarer Fachrichtungen, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 als auch aktuell.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatzangaben: Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Umsatzangaben: Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens (bei Bietergemeinschaften: aller Mitgliedsunternehmen zusammen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY3Y1WZH3EZG
Rückfragen werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Projektraum dieses Verfahrens auf der Vergabeplattform aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Projektraum dieses Verfahrens auf der Vergabeplattform aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: dc315302-5809-47c2-9072-ad95a1e9afe8
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514112735📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 225-704894 (2024-11-18)