Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2014 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %) alle 3 Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Bauvorhaben beziehen,
eine Doppelbepunktung ist in jedem Fall ausgeschlossen! Wenn die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden!
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Referenz 1 Großprojekt:
Mindestbedingungen sind:
- die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2 – 5 nach §34 HOAI, im
Referenzzeitraum (2014 bis Ende Bewerbungsfrist: als selbst erbracht angegebene Leistungen
müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden sein, d.h. sie können schon
früher begonnen haben).
- eine Projektgröße von 40 Mio. € Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kostengruppe 300-400 (brutto)
(bei < 40 Mio. € wird die Referenz nicht gewertet!) mit mind. der Honorarzone III gemäß §35 und
Anlage 10.2 HOAI.
Die Referenz wird nur gewertet, wenn entweder ein Objekt die angegebenen Bauwerkskosten
erreicht oder mehrere Objekte, innerhalb eines Projektes, die in einem engen räumlichen
und zeitlichen Zusammenhang stehen, die angegebenen Bauwerkskosten erreichen.
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Referenz 2 Neubau:
Wenn die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet
werden!
Mindestbedingungen sind:
- die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2 – 5 nach §34 HOAI, im
Referenzzeitraum (2014 bis Ende Bewerbungsfrist: als selbst erbracht angegebene Leistungen
müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden sein, d.h. sie können schon
früher begonnen haben).
- ein Neubau mit einer Projektgröße von 30 Mio. € Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kostengruppe
300-400 (brutto) (bei < 30 Mio. € wird die Referenz nicht gewertet!) mit mind. der Honorarzone III
gemäß §35 und Anlage 10.2 HOAI.
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Referenz 3 Umbau:
Wenn die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet
werden!
Mindestbedingungen sind:
- die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2 – 5 nach §34 HOAI, im
Referenzzeitraum (2014 bis Ende Bewerbungsfrist: als selbst erbracht angegebene Leistungen
müssen innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden sein, d.h. sie können schon
früher begonnen haben).
- ein Umbau mit einer Projektgröße von 8 Mio. € Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kostengruppe
300-400 (brutto) (bei < 8 Mio. € wird die Referenz nicht gewertet!) mit mind. der Honorarzone III
gemäß §35 und Anlage 10.2 HOAI.
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Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3, jedes einzelne Kriterium wird als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird:
-Kriterium 1: mehrere Bauabschnitte
-Kriterium 2: Maßnahme im laufenden Betrieb
-Kriterium 3: Abbruch Altbestand war im Projekt dabei (Volumen mind. 10.000 m³)
-Kriterium 4: Beengte Grundstücksverhältnisse (mit erschwerter, innerstädtischer Baustellenlogistik)
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-5 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.