Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton. Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Objektplanung
Referenznummer: 65-2024-24-01
Kurze Beschreibung:
Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton.
Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton.
Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe
Titel: Nicht losweise Vergabe
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Nicht losweise Vergabe
Postanschrift: Am Brink 9
Postleitzahl: 26160
Stadt: Bad Zwischenahn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ammerland
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-30 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Stufenweise Beauftragung und LPH 9, s. Planervertrag
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung und LPH 9, s. Planervertrag
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Qualifikation des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offnes Verfahren nach § 15 VgV
Rechtsgrundlage: Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-16 09:50:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle elektronisch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-05-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle elektronisch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: s. Bewerbungsheft
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV abzugeben über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze der Jahre 2020, 2021 und 2022
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgeblichen Umsätze ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder.
Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt:
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 300.000 €
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV abzugeben über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze der Jahre 2020, 2021 und 2022
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgeblichen Umsätze ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder.
Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt:
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 300.000 €
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV abzugeben über die die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte der Jahre 2021, 2022 und 2023
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgebliche Mitarbeiteranzahl ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder.
Als technische Fachkräfte bei Objektplanung (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) gelten MA mit der Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig).
Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt:
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 3 MA
Für die Wertung werden die mitgeteilten Jahresmitarbeiterzahlen addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl).
Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV abzugeben über die die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte der Jahre 2021, 2022 und 2023
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgebliche Mitarbeiteranzahl ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder.
Als technische Fachkräfte bei Objektplanung (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) gelten MA mit der Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig).
Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt:
- für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 3 MA
Für die Wertung werden die mitgeteilten Jahresmitarbeiterzahlen addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl).
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung zu Referenzen Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz und Fördermittelmanagement
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Besonderer Berufsstand: Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin (oder gleichwertig – insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin tätig zu sein) berechtigt sind. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Besonderer Berufsstand: Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin (oder gleichwertig – insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin tätig zu sein) berechtigt sind. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Tariftreueerklärung und Russlandsanktionen: Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariftreue und zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Be-werbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert)
und
die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens
€ 3.000.000,00 für Personenschäden und
€ 1.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden
mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Ver-sicherungssumme im Versicherungsjahr
abzuschließen, bzw. eine bestehende Versicherung, die den vorstehenden Anforderungen genügt, aufrecht zu erhalten.
Berufshaftpflichtversicherung: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Be-werbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert)
und
die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens
€ 3.000.000,00 für Personenschäden und
€ 1.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden
mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Ver-sicherungssumme im Versicherungsjahr
abzuschließen, bzw. eine bestehende Versicherung, die den vorstehenden Anforderungen genügt, aufrecht zu erhalten.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorar nach HOAI
Ausschlussgrund:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB
Mehrfachbewerbung in Bietergemeinschaften, ansonsten s. Bewerbungsheft
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Bad Zwischenahn
Nationale Registrierungsnummer: T:04403604654
Abteilung: Gebäudemanagement
Postanschrift: Am Brink 9
Postleitzahl: 26160
Postort: Bad Zwischenahn
Region: Ammerland
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Axel Heyne
E-Mail: gemeinde@bad-zwischenahn.de📧
Telefon: +49 (4403) 604 650📞
Fax: +49 (4403) 604 7 650 📠
URL: https://www.bad-zwischenahn.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D453961145🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Bewerbungsheft und ein Honorarangebot bei.
2.
Das ausgefüllte Bewerbungsheft mit Anlagen und das Honorarangebot sind mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen.
3.
Mehrfachangebote werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bietergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bietergemeinschaft(en) ist - diese Bietergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4.
Zu diesem Verfahren werden nur Bieter zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Bewerbungsheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Bewerbungsheft genannten Bearbeitungshinweise. Bietergemeinschaften geben einen Bewerbungsheft mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Bewerbungsheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5.
Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6.
Angebotsunterlagen, die über den im Bewerbungsheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bieters berücksichtigt.
7.
Das Fehlen im Bewerbungsheft geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
8.
Bieter, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
9.
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
10.
Die ungefähre Laufzeitangabe bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8. Sollte auch die Leistungsphase 9 beauftragt werden, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
11.
Die der Bekanntmachung weiter beigefügten und über die Dropbox abrufbaren Unterlagen dienen zur Orientierung der Bieter betreffend den Bestand.
Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Bewerbungsheft und ein Honorarangebot bei.
2.
Das ausgefüllte Bewerbungsheft mit Anlagen und das Honorarangebot sind mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen.
3.
Mehrfachangebote werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bietergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bietergemeinschaft(en) ist - diese Bietergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4.
Zu diesem Verfahren werden nur Bieter zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Bewerbungsheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Bewerbungsheft genannten Bearbeitungshinweise. Bietergemeinschaften geben einen Bewerbungsheft mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Bewerbungsheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5.
Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen.
6.
Angebotsunterlagen, die über den im Bewerbungsheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bieters berücksichtigt.
7.
Das Fehlen im Bewerbungsheft geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
8.
Bieter, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
9.
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
10.
Die ungefähre Laufzeitangabe bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8. Sollte auch die Leistungsphase 9 beauftragt werden, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.
11.
Die der Bekanntmachung weiter beigefügten und über die Dropbox abrufbaren Unterlagen dienen zur Orientierung der Bieter betreffend den Bestand.
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg einleiten.
a) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
b) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg einleiten.
a) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
b) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 075-223527 (2024-04-15)