Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und neuer Quadermauer muss aufgefüllt und an die bestehende Böschung angeglichen werden. Die entstehende Fläche wird in drei Bereiche unterteilt. In dem Ü3 Bereich ist ein Spielturm mit langer Rutsche und im Design eines Hexenhauses eingeplant. Der U3 Bereich erhält ein kleines Spielhaus, ebenfalls im Design eines Hexenhauses. Ein geschwungener Gehweg verbindet diese drei Bereiche und führt vorbei an der mittleren Ebene hoch auf die obere Ebene. Auf der Mittleren Ebene ist eine Seilbahn und eine Schaukel eingeplant. Der obere Bereich soll u.a. der Schule als Grüner-Pfad zur Verfügung stehen. Die große Böschung im Rücken der drei Bereiche soll als ruderale Fläche angelegt werden. Als Inizialbepflanzung sind versch. Bäume und Sträucher eingeplant. Die restlichen Pflanzflächen werden pflegeleicht mit Bodendeckern und einzelnen Sträuchen bepflanzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren der Gemeinde Herscheid zur Vergabe der Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere
wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des
Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und neuer Quadermauer muss aufgefüllt und an die bestehende Böschung angeglichen werden. Die entstehende Fläche wird in drei Bereiche unterteilt. In dem Ü3 Bereich ist ein Spielturm mit langer Rutsche und im Design eines Hexenhauses eingeplant. Der U3 Bereich erhält ein kleines Spielhaus, ebenfalls im Design eines Hexenhauses. Ein geschwungener Gehweg verbindet diese drei Bereiche und führt vorbei an der mittleren Ebene hoch auf die obere Ebene. Auf der Mittleren Ebene ist eine Seilbahn und eine Schaukel eingeplant. Der obere Bereich soll u.a. der Schule als Grüner-Pfad zur Verfügung stehen. Die große Böschung im Rücken der drei Bereiche soll als ruderale Fläche angelegt werden. Als Inizialbepflanzung sind versch. Bäume und Sträucher eingeplant. Die restlichen Pflanzflächen werden pflegeleicht mit Bodendeckern und einzelnen Sträuchen bepflanzt.
Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere
wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des
Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und neuer Quadermauer muss aufgefüllt und an die bestehende Böschung angeglichen werden. Die entstehende Fläche wird in drei Bereiche unterteilt. In dem Ü3 Bereich ist ein Spielturm mit langer Rutsche und im Design eines Hexenhauses eingeplant. Der U3 Bereich erhält ein kleines Spielhaus, ebenfalls im Design eines Hexenhauses. Ein geschwungener Gehweg verbindet diese drei Bereiche und führt vorbei an der mittleren Ebene hoch auf die obere Ebene. Auf der Mittleren Ebene ist eine Seilbahn und eine Schaukel eingeplant. Der obere Bereich soll u.a. der Schule als Grüner-Pfad zur Verfügung stehen. Die große Böschung im Rücken der drei Bereiche soll als ruderale Fläche angelegt werden. Als Inizialbepflanzung sind versch. Bäume und Sträucher eingeplant. Die restlichen Pflanzflächen werden pflegeleicht mit Bodendeckern und einzelnen Sträuchen bepflanzt.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: E24817448
Titel: Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Am Rahlenberg
Postleitzahl: 58849
Stadt: Herscheid
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-20 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-20 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-20 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärung: (1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); (2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); (3) Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden; (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG Für die vorstehende Erklärung ist das Formblatt "Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (Anlage 5) zu verwenden. (5) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs. Für die vorstehende Erklärung ist das Formblatt "Eigenerklärung Russland" (Anlage 4) zu verwenden; In Form von Fremdnachweisen: (6) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Zum Nachweis der Eignung zur Berufsausübung werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärung: (1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); (2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); (3) Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden; (4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG Für die vorstehende Erklärung ist das Formblatt "Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (Anlage 5) zu verwenden. (5) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs. Für die vorstehende Erklärung ist das Formblatt "Eigenerklärung Russland" (Anlage 4) zu verwenden; In Form von Fremdnachweisen: (6) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärungen: (1) Die Gesamtumsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung; (2) Die Umsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden; In Form von Fremdnachweisen: (3) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken jeweils mit Deckungssummen der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist sein darf.
Mindestbedingungen:
Die Deckungssummen der Versicherungen müssen sich mindestens auf folgende Beträge je Versicherungsjahr belaufen:
- Personenschäden: € 5.500.000,00
- Sachschäden: € 5.000.000,00
- Vermögensschäden: € 5.000.000,00
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebene Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärungen: (1) Die Gesamtumsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung; (2) Die Umsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden; In Form von Fremdnachweisen: (3) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken jeweils mit Deckungssummen der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist sein darf.
Mindestbedingungen:
Die Deckungssummen der Versicherungen müssen sich mindestens auf folgende Beträge je Versicherungsjahr belaufen:
- Personenschäden: € 5.500.000,00
- Sachschäden: € 5.000.000,00
- Vermögensschäden: € 5.000.000,00
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebene Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärungen: (1) Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unter Nennung der erbrachten wesentlichen Leistungen, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts sowie des Empfängers (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
Mindestbedingungen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über vergleichbare Leistungen
- in den letzten drei Jahren.
Soweit die Bieter mehr Referenzen abgeben möchte als das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) hierfür Felder vorsieht, kann dies unter Übernahme der entsprechenden Gliederung auf gesonderter Anlage erfolgen;
(2) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten.
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die nachfolgenden Eignungskriterien und Nachweise festgelegt:: In Form von Eigenerklärungen: (1) Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unter Nennung der erbrachten wesentlichen Leistungen, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts sowie des Empfängers (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
Mindestbedingungen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über vergleichbare Leistungen
- in den letzten drei Jahren.
Soweit die Bieter mehr Referenzen abgeben möchte als das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) hierfür Felder vorsieht, kann dies unter Übernahme der entsprechenden Gliederung auf gesonderter Anlage erfolgen;
(2) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten.
Für die vorstehenden Erklärungen ist das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) zu verwenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung:: Beschreibung: (1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter 5.1.9. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. (2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter Verwendung des Formblatts „Formblatt Eignungsleihe“ (Anlage 8) zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage 8a) mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen. Die unter Ziffer 5.1.9. "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und 5.1.9. "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft den Teil A des Formblatts "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt „Formblatt Einbeziehung Unterauftragnehmer“ (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und in Anlage 7a die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Verpflichtungserklärung in Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch den Teil A des Formblatts "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für Bietergemeinschaften (1), Eignungsleihe (2) und Nachunternehmer (3) gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung:: Beschreibung: (1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter 5.1.9. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. (2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter Verwendung des Formblatts „Formblatt Eignungsleihe“ (Anlage 8) zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage 8a) mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen. Die unter Ziffer 5.1.9. "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und 5.1.9. "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft den Teil A des Formblatts "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt „Formblatt Einbeziehung Unterauftragnehmer“ (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und in Anlage 7a die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Verpflichtungserklärung in Anlage 7a nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch den Teil A des Formblatts "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 3).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 3) zu verwenden.
… 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit seinem Angebot einzureichen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 3) zu verwenden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Herscheid
Nationale Registrierungsnummer: 05962002002-31001-66
Postanschrift: Plettenberger Str. 27
Postleitzahl: 58849
Postort: Herscheid
Region: Märkischer Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@herscheid.de📧
Telefon: +49 23 57 90 930📞
URL: https://www.herscheid.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24817448🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E24817448🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 411 3514📞
Fax: +49 251 411 2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 227-710952 (2024-11-19)