Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
s. Anlage B-03 zum Angebotaufforderungsschreiben
(Bieterauskunft, Eignungskriterien)
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen: 8) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung
notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens: - Anzahl der
Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die
ausgeschriebene Leistungsart:
10) Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von
mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem
Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen
müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen
Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte
mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des
ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten
dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der
Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für
die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten
Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung
der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz
hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass
die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die
Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
(inkl. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
- jährlicher Leistungsumfang (in € netto),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart.