Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf diversen Dienstliegenschaften in Schleswig-Holstein. (Vergabenummer: VOEK 453-24)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ---- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel (Los 1) •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit • An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf diversen Dienstliegenschaften in Schleswig-Holstein. (Vergabenummer: VOEK 453-24)
Referenznummer: VOEK 453-24
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
• Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel (Los 1)
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
• An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
• Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
• Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel (Los 1)
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
• An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
• Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Produkte/Dienstleistungen: Technische Gebäudeüberwachung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: VOEK 453-24 - Los 1
Titel: Los 1: Altenholz
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 1:
Handbetätigte Anlagen:
433 Türen:
•240 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•30 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•141 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•22 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
---
Kraftbetätigte Anlagen:
15 Türen:
•2 Schiebetüren; 1 TF; ohne FSA
•6 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•1 Schiebetür; 2 TF; ohne FSA
•1 Faltflügeltür; 2 TF; ohne FSA
•5 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
80 weitere kraftbetätigte Anlagen:
•2 Schrankenanlagen
•15 Notraffstore / Außenjalousien
•12 Schiebetore; ohne FSA
•2 Schrankanlagen
•10 Rollgittertore; ohne FSA
•1 Rolltor; ohne FSA
•40 Sektionaltore; ohne FSA
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 1:
Handbetätigte Anlagen:
433 Türen:
•240 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•30 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•141 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•22 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
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Kraftbetätigte Anlagen:
15 Türen:
•2 Schiebetüren; 1 TF; ohne FSA
•6 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•1 Schiebetür; 2 TF; ohne FSA
•1 Faltflügeltür; 2 TF; ohne FSA
•5 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
80 weitere kraftbetätigte Anlagen:
•2 Schrankenanlagen
•15 Notraffstore / Außenjalousien
•12 Schiebetore; ohne FSA
•2 Schrankanlagen
•10 Rollgittertore; ohne FSA
•1 Rolltor; ohne FSA
•40 Sektionaltore; ohne FSA
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
Los 1 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL)
Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
---
2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
---
3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
Los 1 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL)
Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-15 📅
Datum des Endes: 2029-01-14 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 15 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: VOEK 453-24 - Los 2
Titel: Los 2: Lübeck
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
----
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 2:
Handbetätigte Anlagen:
219 Türen:
•86 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•8 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•82 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•43 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
•1 Schiebetür; 2 TF; mit FSA
---
Los 3:
Handbetätigte Anlagen:
99 Türen:
•69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
2 Türen:
•1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA
•1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
----
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 2:
Handbetätigte Anlagen:
219 Türen:
•86 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•8 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•82 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•43 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
•1 Schiebetür; 2 TF; mit FSA
---
Los 3:
Handbetätigte Anlagen:
99 Türen:
•69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
2 Türen:
•1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA
•1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
Los 2 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL)
Anmeldung
Für alle WE's der Bundespolizei gilt:
-Weitere, zusätzliche Anmeldung beim Nutzer direkt, mind. 14 Tage vor Auftragsausführung (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt).
Für WE 115768; Bundespolizeiakademie: Falkenfeld; Schwartauer Landstraße 1 - 5; 23562 Lübeck und WE; 115804; Bundespolizeiakademie: Dr. Robert Lehr; Ratzeburger Landstraße 4; 23562 Lübeck gilt:
- Anmeldung mit dem Formular: gem. der Anlage C-08.1 - Anmeldeformular
Für WE 115812; Bundespolizeiabteilung: Ratzeburg; Mechower Straße 6; 23909 Ratzeburg hat der AN mit der Anmeldung mitzuteilen:
- Eine Aufstellung aller ausführenden Mitarbeiter. Mindestangaben zu jeder Person: Name, Vorname,
Geburtsdatum, Personalausweisnummer)
- Angabe des Kfz - Kennzeichnens.
- Sowie das Formular: gem. der Anlage C-08.2 - Unterweisung und Vorschriften für Fremdfirmen - BPOLABT Ratzeburg, auszufüllen und zu unterschreiben.
Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
Los 2 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
Zutritt zu den Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL)
Anmeldung
Für alle WE's der Bundespolizei gilt:
-Weitere, zusätzliche Anmeldung beim Nutzer direkt, mind. 14 Tage vor Auftragsausführung (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt).
Für WE 115768; Bundespolizeiakademie: Falkenfeld; Schwartauer Landstraße 1 - 5; 23562 Lübeck und WE; 115804; Bundespolizeiakademie: Dr. Robert Lehr; Ratzeburger Landstraße 4; 23562 Lübeck gilt:
- Anmeldung mit dem Formular: gem. der Anlage C-08.1 - Anmeldeformular
Für WE 115812; Bundespolizeiabteilung: Ratzeburg; Mechower Straße 6; 23909 Ratzeburg hat der AN mit der Anmeldung mitzuteilen:
- Eine Aufstellung aller ausführenden Mitarbeiter. Mindestangaben zu jeder Person: Name, Vorname,
Geburtsdatum, Personalausweisnummer)
- Angabe des Kfz - Kennzeichnens.
- Sowie das Formular: gem. der Anlage C-08.2 - Unterweisung und Vorschriften für Fremdfirmen - BPOLABT Ratzeburg, auszufüllen und zu unterschreiben.
Polizeiliche Überprüfung / InPol - Prüfung:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
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2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3️⃣
Interne Kennung: VOEK 453-24 - Los 3
Titel: Los 3: Pinneberg
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
----
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 3:
Handbetätigte Anlagen:
99 Türen:
•69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
2 Türen:
•1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA
•1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
•Wartung, Inspektion und Dokumentation
•Funktionsprüfung der Feststellanlagen
•Sicherheitstechnische Prüfung
•Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
•Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher
•Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
•An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden.
•Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
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Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Los 3:
Handbetätigte Anlagen:
99 Türen:
•69 Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA
•4 Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA
•19 Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA
•7 Drehflügeltüren; 2 TF; mit FSA
Kraftbetätigte Anlagen:
2 Türen:
•1 Drehflügeltür; 1 TF; ohne FSA
•1 Drehflügeltür; 1 TF; mit FSA
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
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Los 3 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
SÜ2 sab - erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz
Gilt nur für:
WE: 144286
Bundesnetzagentur: Breitenburg - Nordoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg - Nordoe
Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotage-schutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Sabotageschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforde-rung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Sicherheitsbeauftragtem oder dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüber-prüfungen fallen für den AN nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheits-überprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Informative Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung: Anlage C-08.1 bis C-08.5. der Ausschreibungsunterlagen zu Los 3.
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2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
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Weitere zusätzliche Informationen: Siehe Los 1 u. 2.
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt.
1. Zutrittsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:
Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Änderungen (z. B. Angaben zu den ausführenden Mitarbeitern), hat der AN, selbstständig und unverzüglich vor Leistungserbringung mitzuteilen.
Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.
Allgemein:
-Die Mitarbeiter des AN haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem
Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.
-Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE's (Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen gem. Vorgabe der AG, durch die Beauftragten der Nutzer oder die AG selbst).
-Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragte der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt der AG bzw. dem Nutzer.
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Los 3 spezifische Zutrittsvoraussetzungen
SÜ2 sab - erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz
Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotage-schutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Sabotageschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforde-rung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Sicherheitsbeauftragtem oder dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüber-prüfungen fallen für den AN nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheits-überprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Informative Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung: Anlage C-08.1 bis C-08.5. der Ausschreibungsunterlagen zu Los 3.
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2. Haus- bzw. Sicherheitsregeln
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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3. Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht
Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-11 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-31 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Beschreibung:
Los 3 spezifische Zutrittsvoraussetzungen:
SÜ2 sab - erweiterten Sicherheitsüberprüfung im Bereich Sabotageschutz
Gilt nur für:
WE: 144286
Bundesnetzagentur: Breitenburg - Nordoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg - Nordoe
Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotage-schutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Sabotageschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforde-rung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Sicherheitsbeauftragtem oder dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüber-prüfungen fallen für den AN nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheits-überprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Informative Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung: Anlage C-08.1 bis C-08.5. der Ausschreibungsunterlagen zu Los 3.
Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung / Sicherheitsüberprüfung des Personals
(1) Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Ver-fahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (Ü2 Sabotage-schutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Sabotageschutzbetreuung der Wirtschaft beim BMWK befindet. Der AN verpflichtet sich, nach Aufforde-rung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Sicherheitsbeauftragtem oder dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüber-prüfungen fallen für den AN nicht an.
(2) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Ausschreibungsunterlagen der AG, z. B. in den besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung formuliert und durch den AN zwingend zu beachten. Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
(3) Die AG weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheits-überprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich 20 Wochen.
(4) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen / den Nutzer möglich.
(5) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z. B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u. a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den AN das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können.
(6) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Informative Unterlagen zur Sicherheitsüberprüfung: Anlage C-08.1 bis C-08.5. der Ausschreibungsunterlagen zu Los 3.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
- Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-Nachweis: Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot einzureichen!
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
--dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“
•Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Mindestanforderung:
•Los 1: mindestens 4 Fachkräfte
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1:
Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen.
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2
Referenz über: Wartung von großen kraftbetätigten Toranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 2 Anlagen (Höhe der Tore: > 5.000 mm / Breite der Tore: > 8.000 mm).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3
Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
--dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“
•Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Mindestanforderung:
•Los 1: mindestens 4 Fachkräfte
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1:
Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen.
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2
Referenz über: Wartung von großen kraftbetätigten Toranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 2 Anlagen (Höhe der Tore: > 5.000 mm / Breite der Tore: > 8.000 mm).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3
Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis: Bei Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätigenden GbR ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem jeweiligen Berufsregisters mit dem Angebot einzureichen.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens in der Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" genannten Termins vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Liegenschaften der Bundespolizei gilt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 2, 3 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 31.10.2024 gestellt werden zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 185-568415 (2024-09-19)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
--dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
--- dass das Unternehmen für die zu erbringe Leistung: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4, in der Handwerksrolle eingetragen ist (die zuständige Handwerkskammer ist zu benennen).
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“
•Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Mindestanforderung:
•Los 1: mindestens 4 Fachkräfte
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1:
Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen.
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2
Referenz über: Wartung von großen kraftbetätigten Toranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 2 Anlagen (Höhe der Tore: > 5.000 mm / Breite der Tore: > 8.000 mm).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3
Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
-- dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
--dass das eingesetzte Personal ein „Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“ besitzt und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
---dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV-Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) besitzt“ und gültige Nachweise auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können. Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
--- dass das Unternehmen für die zu erbringe Leistung: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, gem. DGUV - Vorschrift 3 bzw. 4, in der Handwerksrolle eingetragen ist (die zuständige Handwerkskammer ist zu benennen).
Erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Nachweise einzureichen:
•Qualifikationsnachweis: „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsschutzrichtlinie ASR A1.7“
•Zertifizierungsnachweis: „Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677“
•Qualifikationsnachweis: „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Mindestanforderung:
•Los 1: mindestens 4 Fachkräfte
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart: Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
- Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zu den in den nachfolgenden jeweiligen Tabellenköpfen genannten Wartungs- und Prüfungsleistungen sowie Leistungsumfang von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag zu den jeweiligen Wartungs- und Prüfungsleistungen im Tabellenkopf mindestens den in den Tabellenköpfen enthaltene Leistungsumfang erreicht (Mindestanforderung).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 1:
Referenz über: Wartung von handbetätigten Brandschutztüren mit Rauch- und / oder Brandschutzfunktion mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 200 Anlagen.
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 2
Referenz über: Wartung von großen kraftbetätigten Toranlagen bzw. Hangartoren, mit oder ohne Feststellanlagen, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 2 Anlagen (Höhe der Tore: > 5.000 mm / Breite der Tore: > 8.000 mm).
Tabellenkopf zu Referenz Nr. 3
Referenz über: DGUV – Prüfung für kraftbetätigte Türen und / oder Tore, mit oder ohne Feststellanlagen, gem. Vorschrift 3 und / oder 4, Mindestanforderung: jährlicher Leistungsumfang von mindestens 15 Anlagen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-26+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d4952db3-28f7-41a3-a28f-0d88cb1219c2-06
Quelle: OJS 2024/S 189-582796 (2024-09-26)