(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.08.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) zu stellen.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmer- und Verleihereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
(6) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt:
Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze sowie Sonderreinigungen
Los 2 - Glas- und Fensterreinigung.
Eine Angebotslimitierung findet nicht statt.
Der Bieter hat die Möglichkeit für
- alle Lose oder
- nur für einzelne Lose
ein Angebot abzugeben.
Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält).
Los 1: Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung inkl. Sonder- und Arbeitsplatzreinigungen im Amtsgericht Aschersleben nebst Zweigstelle Staßfurt. Das Amtsgericht Aschersleben besteht aus einem Dienstgebäude in Aschersleben und einem Dienstgebäude in Staßfurt (Zweigstelle). Das Dienstgebäude in Aschersleben ist ein viergeschossiges Gebäude inkl. Kellergeschoss, Aufzug und Dachboden. Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Aschersleben beträgt 2.199,71 m². Die Zweigstelle des Amtsgerichts in Staßfurt befindet sich in einem viergeschossigen Gebäude inkl. Aufzug. Die Grundreinigungsfläche im Dienstgebäude Staßfurt beträgt 2.400,37 m². Die Jahresreinigungsfläche beider Dienstgebäude beläuft sich insgesamt auf 377.574,38 m².
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) je Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende festgelegte maximale Leistungswerte je Raumgruppe nicht überschritten werden:
- Raumgruppe A: 300 m²/h
- Raumgruppe B: 280 m²/h
- Raumgruppe C: 250 m²/h
- Raumgruppe D: 230 m²/h
- Raumgruppe E: 210 m²/h
- Raumgruppe F: 170 m²/h
- Raumgruppe G: 150 m²/h
- Raumgruppe H: 120 m²/h
- Raumgruppe I: 80 m²/h
Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots.
Los 2: Fenster- und Glasreinigung im Amtsgericht Aschersleben nebst Zweigstelle Staßfurt.Das Amtsgericht Aschersleben besteht aus einem Dienstgebäude in Aschersleben und einem Dienstgebäude in Staßfurt (Zweigstelle). Das Dienstgebäude in Aschersleben ist ein viergeschossiges Gebäude inkl. Kellergeschoss und Aufzug. Das Dienstgebäude in Staßfurt ist ein viergeschossiges Gebäude ohne Kellergeschoss inkl. Aufzug. Die Glasgrundfläche im Amtsgericht Aschersleben beträgt 388,39 m² und die Jahresreinigungsfläche dieses Gebäudes beträgt 776,78 m². Die Glasgrundfläche im Dienstgebäude Staßfurt beträgt 702,32 m² und die Jahresreinigungsfläche beträgt 1.404,64 m². Insgesamt beläuft sich die Glasgrundfläche beider Gebäude auf 1.090,71 m². Daraus ergibt sich für beide Gebäude eine Jahresreinigungsfläche von 2.181,42 m².
Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass folgende festgelegte maximale Leistungswerte je Fensterart nicht überschritten werden:
- Glas- und Rahmenreinigung, Fenster ohne Sprossen (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung, zweiflüglige Fenster mit einer Mittelsprosse quer (zweiseitige Reinigung): 20 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung Glasvorsatzelement (einseitige Reinigung): 50 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung Innenfenster Bleiverglasung (einseitige Reinigung): 20 m²/h
- Glas- und Rahmenreinigung Dachfenster (zweiseitige Reinigung): 20 m²/h
- Glastüren inkl. Oberlichter (zweiseitige Reinigung): 25 m²/h
Die Überschreitung der Höchstwerte führt zum Ausschluss des Angebots.
(7) Eine Ortsbesichtigung beider Dienstgebäude ist zwingend vorgeschrieben. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Einzelheiten sind Ziff. 4.2 der Vorbemerkungen zu entnehmen.