Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr.
Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen:
Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten.
Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig.
Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen.
Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen.
Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
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Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 4851
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr.
Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen:
Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten.
Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig.
Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen.
Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen.
Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht.
- - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform zustellen, siehe Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bernkastel-Wittlich🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Stadt: Stadtgebiet Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der
Vergabestelle besteht hierzu nicht.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.06.2024
“Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.06.2024.
Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
“Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Referenzen): Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen, wie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Referenzen): Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen, wie ÖPNV-Busverkehrsleistungen oder bedarfsgesteuerte Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42, § 44 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG werden nicht berücksichtigt). Nicht zulässig sind folgende Verkehrsleistungen: Fernbus-/ Schienenersatz-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre).
Zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Be-standteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept).
Die Referenzleistung ist seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabezu benennen.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 10.000 Nutzwagen-/ Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Fahrzeug aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsleihe: Eignungsleihe:
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe: Eignungsleihe:
Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
“"Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 LTTG: "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 LTTG: "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl. S. 334); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft: Falls zutreffend:
eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft: Falls zutreffend:
eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Ausschlussgrund: prof-misconduct
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Wittlich
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE149946121
Postanschrift: Schloßstraße 11
Postleitzahl: 54516
Postort: Wittlich
Region: Bernkastel-Wittlich🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stadt.wittlich.de📧
Telefon: +496571170📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21159826🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E21159826🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 793850-2023
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131162234📞
Fax: +496131162113 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 151-468917 (2024-08-01)