Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung betrifft Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen) zur Gewinnung einer Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) für den Auftraggeber. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbare Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Im Falle von Vakanzen auf der Stelle der APAS-Leitung können alle Rahmenvereinbarungspartner dem Auftraggeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Daneben können sich aber auch Personen direkt beim Auftraggeber bewerben. Der konkrete Abrufprozess bei Vakanzen, die Vergütung sowie alle weiteren Einzelheiten sind in den Auftragsunterlagen, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar sind, näher beschrieben. Für den Fall einer Zusammenarbeit ist in jedem Fall Folgendes zu beachten: (1.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, schon bei der unternehmensinternen Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten (in Folgenden: „Kandidaten“ oder „Kandidat“) das Anforderungsprofil der Stelle zu beachten und Kandidaten im Übrigen diskriminierungsfrei vorzuschlagen. (2.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen dem Auftraggeber gegenüber zustimmen, dass lediglich Kandidaten vorgeschlagen werden, welche die in der Ausschreibung benannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Gespräche zur Erläuterung der Vertragsmodalitäten und zum Gehalt werden nur vom Personalreferat des BAFA mit den Kandidaten persönlich geführt. Zudem wird keine Einbindung der Rahmenvereinbarungspartner in das auftraggeberinterne (Vor-) Auswahlverfahren oder die nachgelagerte ministerielle Beteiligung erfolgen. Die Rahmenvereinbarungspartner werden keine formellen Verfahrensbeteiligten bei den jeweiligen Auswahlprozessen sein. Das jeweilige Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung wird ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten nach den Prinzipien der Bestenauslese im öffentlichen Dienst sowie den ergänzenden Anforderungen aus dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAstErG) geführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open-House-Verfahren bezüglich einer nicht exklusiven Rahmenvereinbarung für Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen).
Referenznummer: Z23 / Z11 / Headhunter
Kurze Beschreibung:
Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung betrifft Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen) zur Gewinnung einer Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) für den Auftraggeber. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbare Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Im Falle von Vakanzen auf der Stelle der APAS-Leitung können alle Rahmenvereinbarungspartner dem Auftraggeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Daneben können sich aber auch Personen direkt beim Auftraggeber bewerben. Der konkrete Abrufprozess bei Vakanzen, die Vergütung sowie alle weiteren Einzelheiten sind in den Auftragsunterlagen, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar sind, näher beschrieben. Für den Fall einer Zusammenarbeit ist in jedem Fall Folgendes zu beachten:
(1.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, schon bei der unternehmensinternen Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten (in Folgenden: „Kandidaten“ oder „Kandidat“) das Anforderungsprofil der Stelle zu beachten und Kandidaten im Übrigen diskriminierungsfrei vorzuschlagen.
(2.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen dem Auftraggeber gegenüber zustimmen, dass lediglich Kandidaten vorgeschlagen werden, welche die in der Ausschreibung benannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Gespräche zur Erläuterung der Vertragsmodalitäten und zum Gehalt werden nur vom Personalreferat des BAFA mit den Kandidaten persönlich geführt. Zudem wird keine Einbindung der Rahmenvereinbarungspartner in das auftraggeberinterne (Vor-) Auswahlverfahren oder die nachgelagerte ministerielle Beteiligung erfolgen. Die Rahmenvereinbarungspartner werden keine formellen Verfahrensbeteiligten bei den jeweiligen Auswahlprozessen sein. Das jeweilige Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung wird ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten nach den Prinzipien der Bestenauslese im öffentlichen Dienst sowie den ergänzenden Anforderungen aus dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAstErG) geführt.
Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung betrifft Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen) zur Gewinnung einer Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) für den Auftraggeber. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbare Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Im Falle von Vakanzen auf der Stelle der APAS-Leitung können alle Rahmenvereinbarungspartner dem Auftraggeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Daneben können sich aber auch Personen direkt beim Auftraggeber bewerben. Der konkrete Abrufprozess bei Vakanzen, die Vergütung sowie alle weiteren Einzelheiten sind in den Auftragsunterlagen, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar sind, näher beschrieben. Für den Fall einer Zusammenarbeit ist in jedem Fall Folgendes zu beachten:
(1.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichten, schon bei der unternehmensinternen Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten (in Folgenden: „Kandidaten“ oder „Kandidat“) das Anforderungsprofil der Stelle zu beachten und Kandidaten im Übrigen diskriminierungsfrei vorzuschlagen.
(2.) Die Rahmenvereinbarungspartner müssen dem Auftraggeber gegenüber zustimmen, dass lediglich Kandidaten vorgeschlagen werden, welche die in der Ausschreibung benannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Gespräche zur Erläuterung der Vertragsmodalitäten und zum Gehalt werden nur vom Personalreferat des BAFA mit den Kandidaten persönlich geführt. Zudem wird keine Einbindung der Rahmenvereinbarungspartner in das auftraggeberinterne (Vor-) Auswahlverfahren oder die nachgelagerte ministerielle Beteiligung erfolgen. Die Rahmenvereinbarungspartner werden keine formellen Verfahrensbeteiligten bei den jeweiligen Auswahlprozessen sein. Das jeweilige Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung wird ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten nach den Prinzipien der Bestenauslese im öffentlichen Dienst sowie den ergänzenden Anforderungen aus dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAstErG) geführt.
Produkte/Dienstleistungen: Stellenvermittlung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z23 / Z21 / Headhunter
Titel: Stellenvermittlung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bekanntmachung dient der Veröffentlichung eines Open-House-Verfahrens bezüglich einer nicht exklusiven Rahmenvereinbarung. Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung betrifft Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen) zur Gewinnung einer Leitung der APAS. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbare Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Im Falle von Vakanzen auf der Position der APAS-Leitung können alle Rahmenvereinbarungspartner dem Auftraggeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Daneben können sich aber auch Personen direkt beim Auftraggeber bewerben. Der konkrete Abrufprozess bei Vakanzen, die Vergütung sowie alle weiteren Einzelheiten sind in den Auftragsunterlagen, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar sind, näher beschrieben.
Die Bekanntmachung dient der Veröffentlichung eines Open-House-Verfahrens bezüglich einer nicht exklusiven Rahmenvereinbarung. Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung betrifft Personalvermittlungstätigkeiten (Headhunter-Leistungen) zur Gewinnung einer Leitung der APAS. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbare Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abzuschließen. Im Falle von Vakanzen auf der Position der APAS-Leitung können alle Rahmenvereinbarungspartner dem Auftraggeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. Daneben können sich aber auch Personen direkt beim Auftraggeber bewerben. Der konkrete Abrufprozess bei Vakanzen, die Vergütung sowie alle weiteren Einzelheiten sind in den Auftragsunterlagen, die über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar sind, näher beschrieben.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die nicht exklusive Rahmenvereinbarung kann verlängert werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Zusätzliche Informationen: Etwaige Fragen und Hinweisen können beim Auftraggeber über die E-Mail-Adresse RV-APAS-Leitung@bafa.bund.de eingereicht werden. Sie sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Auftragsunterlagen sind über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar. Es wird klargestellt, dass die vorliegende Bekanntmachung zur Veröffentlichung eines Open-House-Verfahrens dient. Es handelt sich um kein Beschaffungsvorhaben im Anwendungsbereich des ergaberechts. Insbesondere ist nicht der Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eröffnet. Mithin bestand auch keine Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Im Sinne der größtmöglichen Transparenzen ist gleichwohl diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben (wie z.B. die Angabe der Verfahrensart „offenes Verfahren“, die Angabe einer Angebotsfrist, die Benennung eines Datums für die Angebotsöffnung und die Benennung einer Vergabekammer als zuständige Überprüfungsstelle) sind ausschließlich den Vorgaben des verwendeten Bekanntmachungsformulars geschuldet und für das Open-House-Verfahren tatsächlich unerheblich Sämtliche Unternehmen, die die Vorgaben in den Auftragsunterlagen (insb. in der Rahmenvereinbarung) akzeptieren und erfüllen, können während der gesamten Laufzeit dieses Open-House-Verfahrens die nicht exklusive Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen. Der Auftraggeber trifft mithin keine Auswahlentscheidung hinsichtlich der Rahmenvereinbarungspartner.
Zusätzliche Informationen: Etwaige Fragen und Hinweisen können beim Auftraggeber über die E-Mail-Adresse RV-APAS-Leitung@bafa.bund.de eingereicht werden. Sie sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Auftragsunterlagen sind über den Link in dieser Bekanntmachung abrufbar. Es wird klargestellt, dass die vorliegende Bekanntmachung zur Veröffentlichung eines Open-House-Verfahrens dient. Es handelt sich um kein Beschaffungsvorhaben im Anwendungsbereich des ergaberechts. Insbesondere ist nicht der Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eröffnet. Mithin bestand auch keine Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Im Sinne der größtmöglichen Transparenzen ist gleichwohl diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben (wie z.B. die Angabe der Verfahrensart „offenes Verfahren“, die Angabe einer Angebotsfrist, die Benennung eines Datums für die Angebotsöffnung und die Benennung einer Vergabekammer als zuständige Überprüfungsstelle) sind ausschließlich den Vorgaben des verwendeten Bekanntmachungsformulars geschuldet und für das Open-House-Verfahren tatsächlich unerheblich Sämtliche Unternehmen, die die Vorgaben in den Auftragsunterlagen (insb. in der Rahmenvereinbarung) akzeptieren und erfüllen, können während der gesamten Laufzeit dieses Open-House-Verfahrens die nicht exklusive Rahmenvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen. Der Auftraggeber trifft mithin keine Auswahlentscheidung hinsichtlich der Rahmenvereinbarungspartner.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-30 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Unvollständige Anträge werden abgelehnt und können vervollständigt neu eingereicht werden
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1000
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-30 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unvollständige Anträge werden abgelehnt und können vervollständigt neu eingereicht werden
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 10 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125…
… GWB.
Vergleichsverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
… GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
… GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nationale Registrierungsnummer: 991-11384-46
Abteilung: Z23 Haushalt und Beschaffung
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Telefon: 06196 908 2422📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=713679🌏
Teilnahme-URL: www.bafa.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 3499163 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 177-545854 (2024-09-09)