Bekanntmachungs-ID: CXS2YY6Y12Y527TC
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
Fragen, die sich aus der Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter darüber informiert. Die Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes RLP.
Bieter*innen, die nicht auf der Vergabeplattform registriert sind, müssen sich selbst laufend zu informieren, ob Änderungen oder konkretisierende Angaben vorgenommen wurden.
Bietergemeinschaft / Nachunternehmen
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist - unter der Voraussetzung der Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die gemeinschaftlich haftet - möglich. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nicht zusätzlich ein eigenes Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder*innen die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder*innen der Bietergemeinschaft müssen namentlich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben.
Ein Nachunternehmen erbringt aufgrund eines Vertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber der oder dem Auftraggeber*in geschuldeten Leistung. Das Hauptunternehmen stellt sicher, dass alle Anforderung an den Auftrag auch vom Nachunternehmen eingehalten werden. Der geplante Einsatz eines Nachunternehmens ist bei der auftraggebenden Stelle anzuzeigen und dessen Berufsgenossenschaft mitzuteilen.
Angebotsform:
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die die im Angebotsformblatt abgefragten Angaben vollständig und ausschließlich enthalten.
Bewerbungsbedingungen:
Eignung:
Die kürzeste Straßenkilometerentfernung der Anzuchtstätte zur Landesgrenze von Rheinland-Pfalz darf max. 300 km betragen. Übersteigt diese Entfernung 300 km, erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebotsabgabe:
Zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens behält sich die Auftraggeberin oder der Auftraggeber vor, papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist. Setzen Sie sich bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären.
Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Des Weiteren wird vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
Sollte gegen Ihr Unternehmen ein schwerwiegender Ausschlussgrund vorliegen, kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los. Ein Losentscheid wird wie folgt durchgeführt: Drei mit dem Vergabeverfahren nicht befassten Mitarbeiter des AG beschriften im Sechs-Augenprinzip für jedes am Losentscheid teilnehmende Unternehmen je drei Loszettel mit dem Namen des Unternehmens. Diese Loszettel werden in ein Behältnis eingelegt und durchmischt. Im Anschluss daran zieht jeder Mitarbeiter abwechselnd einen Loszettel und legt ihn ungeöffnet ab. Sodann werden die Loszettel geöffnet. Das Unternehmen, auf das mindestens zwei Loszettel entfallen, hat den Losentscheid gewonnen. Nehmen mehr als zwei Unternehmen am Losentscheid teil, wird die Ziehung solange fortgesetzt, bis ein Unternehmen die meisten Loszettel auf sich vereinigt.
Für den Fall, dass das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der oder die Auftraggeber*in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen anzutragen.
Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung, direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.
Auftraggeber*in:
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die per Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragten Forstämter im betreuten Kommunal- und Privatwald.
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
1. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
2. Die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung
3. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung.
Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden.
Vergabeprüfstelle/n:
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz von folgender Vergabeprüfstelle wahrgenommen:
Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
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