Die Fahrleitungsanlage über der Wendeschleife wird an die geänderte Trassenführung angepasst. Die Fahrleitungsbauform an der Wendeschleife ist die Einfachfahrleitung und an den Hauptgleisen besteht die Hochkettenfahrleitung. Die Hochkettenfahrleitung über den Hauptgleisen wird komplett demontiert und anschließend erneuert. Es kommen Stahlmaste mit Quertragwerken zum Einsatz. Insgesamt werden neun Bestandsmaste demontiert und elf neue Maste neu aufgestellt. Als Regellösung sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen. Hierfür wird eine örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Örtliche Bauüberwachung der Fahrleitungsarbeiten für den Barrierefreien Ausbau der Haltestelle Karlsplatz, Mannheim
Referenznummer: 357-24-EK7
Kurze Beschreibung:
“Die Fahrleitungsanlage über der Wendeschleife wird an die geänderte Trassenführung angepasst. Die Fahrleitungsbauform an der Wendeschleife ist die...”
Kurze Beschreibung
Die Fahrleitungsanlage über der Wendeschleife wird an die geänderte Trassenführung angepasst. Die Fahrleitungsbauform an der Wendeschleife ist die Einfachfahrleitung und an den Hauptgleisen besteht die Hochkettenfahrleitung. Die Hochkettenfahrleitung über den Hauptgleisen wird komplett demontiert und anschließend erneuert. Es kommen Stahlmaste mit Quertragwerken zum Einsatz. Insgesamt werden neun Bestandsmaste demontiert und elf neue Maste neu aufgestellt. Als Regellösung sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen.
Hierfür wird eine örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung benötigt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrleitungsanlage über der Wendeschleife wird an die geänderte Trassenführung angepasst. Die Fahrleitungsbauform an der Wendeschleife ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrleitungsanlage über der Wendeschleife wird an die geänderte Trassenführung angepasst. Die Fahrleitungsbauform an der Wendeschleife ist die Einfachfahrleitung und an den Hauptgleisen besteht die Hochkettenfahrleitung. Die Hochkettenfahrleitung über den Hauptgleisen wird komplett demontiert und anschließend erneuert. Es kommen Stahlmaste mit Quertragwerken zum Einsatz. Insgesamt werden neun Bestandsmaste demontiert und elf neue Maste neu aufgestellt. Als Regellösung sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen.
Hierfür wird eine örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung benötigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/eeefe38d-87d0-4fdd-b72b-ee0564092fc2/suitabilitycriteria
Die in diesem...”
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug(nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/eeefe38d-87d0-4fdd-b72b-ee0564092fc2/suitabilitycriteria
Die in diesem...”
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen- und Sachschäden: 3 Mio. Euro. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/eeefe38d-87d0-4fdd-b72b-ee0564092fc2/suitabilitycriteria
Die in diesem...”
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Angabe zu Mitarbeitern (Name und Qualifikation), die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden. Ebenso sind mind. 3 Referenzprojekte des vorgesehenen Personals im innerstädtischen Gleis-, Tief- und Straßenbau einschließlich Gründungsarbeiten für Fahrleitungsmaste nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch Haftend mit bevollmächtigten Vertretern”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR je Schadensfall)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 241-757559 (2024-12-10)