Im Rahmen des Projektes DiPS soll eine IT-Sicherheitsbetrachtung für die bei ambulanten Pflegediensten verwaltender Software und der zugehörigen Hardware in Deutschland durchgeführt werden. Ziel ist es einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die IT-Sicherheit zu geben. Im Rahmen des Projektes soll hierfür zunächst eine Orientierungsstudie durchgeführt werden. Hier soll einerseits eine Übersicht über marktrelevante Pflegedienste im Bundesgebiet, deren Routinen/Pflegeprozesse und den Digitalisierungsgrad erstellt sowie in einem zweiten Schritt durch eine Marktsichtung marktrelevante Produkte identifiziert werden. Diese Produkte sollen dann hinsichtlich der IT-Sicherheit untersucht werden. Es sollen max. vier der angebotenen Systeme getestet werden. Die sich aus der Prüfung ergebenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um den bisherigen Stand der Technik sowie möglichen regulativen Handlungsbedarf zu identifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: P665: Studie zur Sicherheit von digitalen Pflegedokumentationssystemen (DiPS)
Referenznummer: P665
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Projektes DiPS soll eine IT-Sicherheitsbetrachtung für die bei ambulanten Pflegediensten verwaltender Software und der zugehörigen Hardware in Deutschland durchgeführt werden. Ziel ist es einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die IT-Sicherheit zu geben. Im Rahmen des Projektes soll hierfür zunächst eine Orientierungsstudie durchgeführt werden. Hier soll einerseits eine Übersicht über marktrelevante Pflegedienste im Bundesgebiet, deren Routinen/Pflegeprozesse und den Digitalisierungsgrad erstellt sowie in einem zweiten Schritt durch eine Marktsichtung marktrelevante Produkte identifiziert werden. Diese Produkte sollen dann hinsichtlich der IT-Sicherheit untersucht werden. Es sollen max. vier der angebotenen Systeme getestet werden. Die sich aus der Prüfung ergebenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um den bisherigen Stand der Technik sowie möglichen regulativen Handlungsbedarf zu identifizieren.
Im Rahmen des Projektes DiPS soll eine IT-Sicherheitsbetrachtung für die bei ambulanten Pflegediensten verwaltender Software und der zugehörigen Hardware in Deutschland durchgeführt werden. Ziel ist es einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die IT-Sicherheit zu geben. Im Rahmen des Projektes soll hierfür zunächst eine Orientierungsstudie durchgeführt werden. Hier soll einerseits eine Übersicht über marktrelevante Pflegedienste im Bundesgebiet, deren Routinen/Pflegeprozesse und den Digitalisierungsgrad erstellt sowie in einem zweiten Schritt durch eine Marktsichtung marktrelevante Produkte identifiziert werden. Diese Produkte sollen dann hinsichtlich der IT-Sicherheit untersucht werden. Es sollen max. vier der angebotenen Systeme getestet werden. Die sich aus der Prüfung ergebenen Erkenntnisse sollen genutzt werden, um den bisherigen Stand der Technik sowie möglichen regulativen Handlungsbedarf zu identifizieren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 11 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 6.1.2.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen
4) Referenzen Marktanalyse
5) Referenzen Gesundheitswesen
6) Technische Ausrüstung und Erfahrung in der Anwendung
7) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.1.2.3 der Leistungsbeschreibung
Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts
3) Referenzen
4) Referenzen Marktanalyse
5) Referenzen Gesundheitswesen
6) Technische Ausrüstung und Erfahrung in der Anwendung
7) Qualitätsmanagement
weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.1.2.3 der Leistungsbeschreibung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.bsi.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=687899🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 108-333156 (2024-06-04)