1. Weitere mit dem Angebot einzureichende Unterlagen(unter Beachtung der erläuternden Hinweise auf der Anlage "Einzureichende Unterlagen":
- Ausgefülltes Angebotsschreiben
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Urkalkulation zur Untersetzung eines Preiserhöhungsverlangens nach § 4.2. und 4.3. des Vertrages
- Separate Preisliste für den Standardpaketversand ins gesamte In- und Ausland (national, europaweit, weltweit) nur für Los 1
- Separate Preisliste für den Expresspaketversand im gesamten Inland nur für Los 2
-Auftragsbezogenes losspezifisches Konzept, einschließlich der dazugehörenden ausgefüllten "Anlage 11_Datenerhebung"
-Unternehmensdarstellung / Firmenprofil des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft inklusive der Organisationsstruktur (möglichst mit Organigramm)
- Konzept zum IT-gestützten Paketversand des Bieters/der Bietergemeinschaft
- Ausgefüllte "Anlage 3_Bietergemeinschaftserklaerung", sofern das Angebot als Bietergemeinschaft vorgelegt werden soll
- Ausgefüllte "Anlage 4_Verzeichnis Leistungen aU", sofern für die Ausführung dieses Auftrages Nachunternehmer zum Einsatz kommen sollen
- Ausgefüllte "Anlage 5_NU Verpflichtungserklärung", sofern zum Nachweis der Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgegriffen wird. Anderenfalls ist die Anlage 5 erst auf Verlangen der Auftraggeberin einzureichen.
Hinweise zu den Unterlagen:
Die Verwendung der von der Auftraggeberin vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind - soweit nicht ausdrücklich von der Vergabestelle zugelassen - unzulässig. Die Vordrucke müssen vollständig
ausgefüllt, durch die geforderten Angaben und Nachweise ergänzt werden.
Die Einreichung einer ULV-Bescheinigung einer zur Ausstellung berechtigten Einrichtung (nicht älter als 12 Monate) kann alternativ zur Einreichung einiger der genannten Nachweise erfolgen. Dabei ist vom Bieter nachzuweisen, welche Eignungsnachweise durch die Bescheinigung ersetzt werden. Angaben zur Aktualität bzw. Gültigkeitsdauer der Nachweise beziehen sich auf den Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote.
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der
Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der in dieser Bekanntmachung benannten Anlagen-Nummerierung und Reihenfolge bei der
Vergabestelle einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
2. Hinweis zur Angebotsabgabe:
Die Angebote müssen über das Bietercockpit der Deutschen
Rentenversicherung Bund (
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
einkaufskoordination/NetServer) ausgefüllt und eingereicht werden.
Diese können
- elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
- elektronisch mit qualifizierter Signatur
- elektronisch ohne Signatur (Textform)
abgegeben werden.
Elektronische Angebote in Textform müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot für den Bieter abgibt, nennen.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher und Signaturen, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Für Testzwecke haben wir eine "Testausschreibung Betriebswirtschaftlicher Service mit Losen (DRV Bund) FV12-23-0596-01-00" auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe. Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584776; EMail:
zeus-verbindungsstelle@drv-bund.de).
3. Bieterfragen:
Bieterfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform bis zum 26.04.2024 einzureichen und werden bis zum 03.05.2024 beantwortet.
Später eingehende Bieterfragen können ggf. nicht bzw. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Angebotsfrist wird in diesem Fall nicht verlängert (vgl. § 20 Abs. 3 VgV).