Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Patientenüberwachungsanlage für den A-Trakt und den B-Trakt des Kinderkrankenhauses am Standort Köln-Riehl. Es sind die Stationen A2, A3 und A4 im A-Trakt sowie die Stationen B3, B4 und B5 im B-Trakt auszustatten. Zugelassen sind Lösungen mit festkonfigurierten Patientenmonitoren als auch Patientenmonitore mit Modul. Voraussetzung ist eine komplette WLAN-Tauglichkeit der Patientenmonitore. Alle in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Der Auftragnehmer hat die zur mangelfreien Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen abnahmereif fertigzustellen. Die prüfbare Schlussrechnung muss der AG bis zum 31.12.2024 zugehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Patientenüberwachungsanlage für das Kinderkrankenhaus der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Referenznummer: Ia2/14/24
Kurze Beschreibung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der in der...”
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Patientenüberwachungsanlage für den A-Trakt und den B-Trakt des Kinderkrankenhauses am Standort Köln-Riehl.
Es sind die Stationen A2, A3 und A4 im A-Trakt sowie die Stationen B3, B4 und B5 im B-Trakt auszustatten. Zugelassen sind Lösungen mit festkonfigurierten Patientenmonitoren als auch Patientenmonitore mit Modul. Voraussetzung ist eine komplette WLAN-Tauglichkeit der Patientenmonitore.
Alle in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Der Auftragnehmer hat die zur mangelfreien Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen abnahmereif fertigzustellen. Die prüfbare Schlussrechnung muss der AG bis zum 31.12.2024 zugehen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Patienten-Fernüberwachungssystem📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Patientenüberwachungsanlage für den A-Trakt und den B-Trakt des Kinderkrankenhauses am Standort Köln-Riehl.
Es sind die Stationen A2, A3 und A4 im A-Trakt sowie die Stationen B3, B4 und B5 im B-Trakt auszustatten. Zugelassen sind Lösungen mit festkonfigurierten Patientenmonitoren als auch Patientenmonitore mit Modul. Voraussetzung ist eine komplette WLAN-Tauglichkeit der Patientenmonitore.
Alle in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Der Auftragnehmer hat die zur mangelfreien Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen abnahmereif fertigzustellen. Die prüfbare Schlussrechnung muss der AG bis zum 31.12.2024 zugehen.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen...”
Zusätzliche Informationen
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Der Auftragnehmer hat die zur mangelfreien Inbetriebnahme
erforderlichen Leistungen abnahmereif fertigzustellen. Die prüfbare Schlussrechnung muss der Auftraggeberin bis zum 31.12.2024 zugehen.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind. Die unter Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelisteten Erklärungen "Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil" und "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 1.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 1.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbare Referenzleistungen sind solche die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
(i) Lieferung von Patientenmonitoring-Systemen inklusive der Installation und Inbetriebnahme der beauftragten Komponenten zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem (Mindestanforderung).
(ii) Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen(Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
2. Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbare Referenzleistungen sind solche die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
(i) Lieferung von Patientenmonitoring-Systemen inklusive der Installation und Inbetriebnahme der beauftragten Komponenten zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem.
(ii) Die benannte Referenzleistung darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen(Mindestanforderung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 183-563203 (2024-09-17)