Auftragsbekanntmachung (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PC`s und Monitore für das Gymnasium Pfarrkirchen
Reference number: LAS-2.3-0212-6/10
Kurze Beschreibung:
“Das Gymnasium Pfarrkirchen beabsichtigt den Kauf von 42 PCs und 59 Monitoren für die Klassenzimmer und Unterrichtsräume”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 27344.54 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-07 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe auch Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestaetigung der Kenntnisnahme und Einhaltung der Eigenerklärung und Eigenerklärung RUS, Darstellung und Struktur des Bieters bzw. Bietergemeinschaft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestaetigung der Kenntnisnahme und Einhaltung der Eigenerklärung und Eigenerklärung RUS, Darstellung und Struktur des Bieters bzw. Bietergemeinschaft, Angabe der vollständigen notwendigen Angaben zur Einholung des Auszug aus dem Wettbewerbsregister, Erklärung Mitarbeitervergütung und Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), sowie zutreffen Eignungsleihe/gemeinsame Haftung und Unterauftragsnehmereinsatz: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/eeec4d98-0070-44a3-91db-a385bbd540d1/suitabilitycriteria
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/eeec4d98-0070-44a3-91db-a385bbd540d1/suitabilitycriteria” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. miteingereicht werden.
Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "Uebersicht_einzureichende_Unterlagen".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrenszu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden,solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamerZuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenenBewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen imHinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegenVergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB),damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, einNachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggebereiner Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieternur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens desAuftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kanngem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 023-067939 (2024-01-31)