Die App „natur.digital.bayern“ ist seit Juli 2023 in den Appstores verfügbar. Es ist eine Karten-App zur Besucherlenkung und Umweltbildung, welche in Zukunft noch interaktiver gestaltet werden soll. In einem ersten Aufschlag wurde ein Redaktionssystem (Content Management System; CMS) entwickelt, welches die Grundlage für die App/Web Anwendung zu Umweltbildung und Besucherlenkungskonzepten darstellt. Das CMS ist im Wesentlichen mit Steckbriefen befüllt, beinhaltet aber auch einen Redaktionsplan für schaltbare News. Zudem gibt es noch weitere (customized) Möglichkeiten der Datenaufbereitung und Analyse. Ziel dieses Erstellungsauftrages ist die fachliche Weiterentwicklung der nativen App (Android/iOS) natur.digital.bayern, was teilweise die Überarbeitung des CMS natur.digital miteinschließt, sowie die technische Betreuung und Pflege der App- und Webanwendung (CMS, Drupal 10.2.2) natur.digital.bayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflege und Weiterentwicklung der App natur.digital und des CMS-Systems
Referenznummer: 2024000435
Kurze Beschreibung:
Die App „natur.digital.bayern“ ist seit Juli 2023 in den Appstores verfügbar. Es ist eine Karten-App zur Besucherlenkung und Umweltbildung, welche in Zukunft noch interaktiver gestaltet werden soll. In einem ersten Aufschlag wurde ein Redaktionssystem (Content Management System; CMS) entwickelt, welches die Grundlage für die App/Web Anwendung zu Umweltbildung und Besucherlenkungskonzepten darstellt. Das CMS ist im Wesentlichen mit Steckbriefen befüllt, beinhaltet aber auch einen Redaktionsplan für schaltbare News. Zudem gibt es noch weitere (customized) Möglichkeiten der Datenaufbereitung und Analyse.
Ziel dieses Erstellungsauftrages ist die fachliche Weiterentwicklung der nativen App (Android/iOS) natur.digital.bayern, was teilweise die Überarbeitung des CMS natur.digital miteinschließt, sowie die technische Betreuung und Pflege der App- und Webanwendung (CMS, Drupal 10.2.2) natur.digital.bayern.
Die App „natur.digital.bayern“ ist seit Juli 2023 in den Appstores verfügbar. Es ist eine Karten-App zur Besucherlenkung und Umweltbildung, welche in Zukunft noch interaktiver gestaltet werden soll. In einem ersten Aufschlag wurde ein Redaktionssystem (Content Management System; CMS) entwickelt, welches die Grundlage für die App/Web Anwendung zu Umweltbildung und Besucherlenkungskonzepten darstellt. Das CMS ist im Wesentlichen mit Steckbriefen befüllt, beinhaltet aber auch einen Redaktionsplan für schaltbare News. Zudem gibt es noch weitere (customized) Möglichkeiten der Datenaufbereitung und Analyse.
Ziel dieses Erstellungsauftrages ist die fachliche Weiterentwicklung der nativen App (Android/iOS) natur.digital.bayern, was teilweise die Überarbeitung des CMS natur.digital miteinschließt, sowie die technische Betreuung und Pflege der App- und Webanwendung (CMS, Drupal 10.2.2) natur.digital.bayern.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦 Beschreibung
Interne Kennung: a84dc83c-683a-4b88-a741-3df25bb73d13 Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-20 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 81925
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-31 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-24 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Der Bieter muss bestätigen, dass die für die Durchführung des Auftrags eingesetzte Projektleitung Sprachkenntnisse auf einem Kompetenzniveau mindestens nahe Muttersprache (C1) der Deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/f59c6ecc-1205-49f1-872b-2fc9c511a815/suitabilitycriteria
Es ist vom Bieter zu bestätigen, dass dem Bieter eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens vorliegt, die dem Unternehmen im Auftragsfall den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe über die Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusichert bzw. Erklärung, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Als Nachweis muss der Bieter die Versicherung in die eVergabe hochladen und an sein Angebot anhängen.
Es ist vom Bieter zu bestätigen, dass dem Bieter eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens vorliegt, die dem Unternehmen im Auftragsfall den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe über die Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusichert bzw. Erklärung, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Als Nachweis muss der Bieter die Versicherung in die eVergabe hochladen und an sein Angebot anhängen.
Vorzulegen sind 2 in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte (eins zur Entwicklung von Apps, eins zur Bereitstellung von CMS) des Bieters aus den Jahren 2019 bis heute entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.
Hinweis:
Die Referenzaufträge müssen zur Zufriedenheit des Kunden abgeschlossen sein.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 191-589853 (2024-09-30)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Austausch des Dokumentes "Leistungsbeschreibung". Es wurde ausschließlich das Wort „Redaktionsplan“ in Meilenstein 1 auf Seite 5 entfernt.
Die restlichen Unterlagen bleiben unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f89cb2e8-41e2-4909-8a87-7b5c379f8595-01
Quelle: OJS 2024/S 205-637457 (2024-10-18)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Austausch des Dokumentes "Leistungsbeschreibung". Statt Links ab Seite 15 werden Screenshots der benötigten Bespiele angezeigt.
Die restlichen Unterlagen bleiben unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8128b7e4-ec04-4b2e-8ecd-ef68bc6b2f58-01
Quelle: OJS 2024/S 209-648496 (2024-10-23)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-28) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: d04120bc-d8a0-4571-8f53-3df10d44dd4f
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-06 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2a73e547-92dd-4b6c-8ea0-f2993eeea4ef-01
Quelle: OJS 2024/S 211-657230 (2024-10-28)