Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweise:
Sofern zum Nachweis der Eignung eine Eigenerklärung verlangt wird, ist eine formfreie Eigenerklärung einzureichen, die mit Angabe der Firma und fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abzuschließen ist; ersatzweise Firmenstempel, Unterschrift und Name in Druckbuchstaben. Auf Anforde-rung sind unverzüglich Nachweise beizubringen. Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eig-nungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit der Angebots-abgabe beizubringen. Die Angabe, sich im Fall Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten (z.B. Dienstsegelbooten, Segelkutter).
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung mit Angabe von mindestens zwei Referenzaufträgen mit vergleichbaren Leistun-gen, deren Beauftragungen nicht vor dem 01.05.2019 erfolgten. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leistungszeitraums abgeschlos-sen haben.
Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben:
- sofern die entsprechenden Verträge mit dem Marinearsenal geschlossen wurden, ist als Nach-weis die Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs-/Bootsname) ausreichend.
- sofern die entsprechenden Verträge nicht mit dem Marinearsenal geschlossen wurden: kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft. Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
a) 1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3
b) 1 EA unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar. Alternativ: Bereitstellen von Mittelschaum-Feuerlöschgerät, das den örtlichen Löschwasser-verhältnissen angepasst ist.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungüns-tigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Pier, die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 500 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock/Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (keine Be-rührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. es steht ein Hallenliegeplatz zur Verfügung.
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens zwei Meter.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier, um jederzeit die gesamte Boots-silhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei die erforderlichen Lasten (1 to.) trans-portiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
11. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags sind darzustellen.
12. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen An-forderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV ( und den Bauvorschriften der Bundes-wehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
13. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Verarbeitung von Schiffbauhölzern, Kunststoffen und GFK-Werkstoffen.
14. Eignungskriterium:
Eigenes Personal oder Personal von Unterauftragnehmern ist in der Lage, Oberflächen- vorberei-tungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO12944, oder vergleichbar, durchzuführen.
15. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine ver-antwortliche Person zur Verfügung.
16. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.