Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die jeweils zu erbringenden Nachweise zu den unten stehenden Eignungskriterien sind dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Dies ist als Anlage
beigefügt. Nachfolgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen.
1. Erfahrungen:
1.1 Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Ölschuten, Taucherprahme, Hafenbarkasse, etc.).
2. Infrastruktur:
2.1 Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohr mit einem Druck von mindestens 9 bar.
Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
2.2 Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
2.3 Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (ein- gezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 5 t transportieren zu können.
2.4 Eignungskriterium
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungs- mittel.
3. Projektmamagement, Qualifikationen:
3.1 Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
3.2 Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hoch- schul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
3.3 Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
3.4 Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen.
3.5 Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
4. Qualitätsmanagement:
4.1 Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
4.2 Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
4.3 Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
4.4 Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
5. Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
5.1 Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
5.2 Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.