Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote;
5. Die Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen;
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig;
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
9. Die Teilnahme der Bieter/Bietergemeinschaft bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter
www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Gebäudereinigung“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform
www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (EMail:
ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 3. März 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
12. Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen;
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er
Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieter/einer Bietergemeinschaften auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).