Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E. Gegenstand des Auftrags ist Planung und Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E im Wege eines sog. Partnering-Modells mit Pre-Construction- und ggfls. daran anschließender Construction-Phase.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungs- und Bauleistungen im Partnering-Modell für den Neubau Haus A, 1. Bauabschnitt
Referenznummer: VB-315
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E. Gegenstand des Auftrags ist Planung und Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E im Wege eines sog. Partnering-Modells mit Pre-Construction- und ggfls. daran anschließender Construction-Phase.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant den Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neu-bau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E. Gegenstand des Auftrags ist Planung und Neubau des Haus A als 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital Stuttgart (NBKH) mit den Neubauvorhaben der Häuser A, B und E im Wege eines sog. Partnering-Modells mit Pre-Construction- und ggfls. daran anschließender Construction-Phase.
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Information zu den Fristen (Teilnahmeantrag):
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14.10.1024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14 Uhr
Der ausgewählte Baupartner wird in einem ersten Schritt (sog. Pre-Construction-Phase) die Baubarkeit der vorliegenden Planung untersuchen und die Planung unter verschiedenen Gesichtspunkten (bspw. Wirtschaftlichkeit, Realisierungszeitraum, Bau- und Verkehrslogistik) gemeinsam mit dem seitens des Auftraggebers bereits beauftragten Architekten und den Fachplaner optimieren („Value Engineering“).
Der Baupartner hat bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens einen zu erreichenden Zielpreis für die Erbringung der Planungs- und Bauleistungen für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme anzubieten. Dieser Zielpreis ist fortwährend im Rahmen der Pre-Construction-Phase zu berücksichtigen („Design-to-cost“).
Zum Ende der partnerschaftlichen Pre-Construction-Phase erfolgt seitens des Baupartners die Abgabe des Endpreisangebots für die nächste Auftragsstufe, die vor allem die bauliche Umsetzung des Projekts umfasst. Dieses Angebot bildet die Basis für die Entscheidung des Auftraggebers über die Beauftragung der zweiten Phase (sog. Construction-Phase).
Der Baupartner wird, wenn sich während der Pre-Construction-Phase keine grundsätzlichen Vorbehalte ergeben, die einer Projektrealisierung entgegenstehen, mit der Ausführungsplanung sowie der Umsetzung der Bauleistung (Construction-Phase) im Rahmen eines GMP-Vertrags beauftragt. Es ist ein Auftragsversprechen zugunsten des Baupartners unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Einhaltung des Zielpreises im Rahmen des Endpreisangebots, beabsichtigt. Wird die Construction-Phase nicht beauftragt, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf Basis des für die Pre-Construction-Phase angebotenen Vergütung honoriert.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Termin- und Baulogistikkonzept // 25 (Gewichtung in %)
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals // 10 (Gewichtung in %)
- Konzepte zu Strukturierung und Herangehensweise // 10 (Gewichtung in %)
- Bewertung von Workshops // 5 (Gewichtung in %)
Kostenkriterium (Name): - Zielpreis // 25 (Gewichtung in %)
- Vergütung in der Pre-Construction-Phase // 5 (Gewichtung in %)
- Zuschläge // 10 (Gewichtung in %)
- Bonusverteilung // 10 (Gewichtung in %)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 173
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-10-25 📅
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Er hat außerdem Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Detaillierte Angaben zu den Verfahrensstufen und den jeweiligen Anforderungen/Bedingungen sind diesem Verfahrensleitfaden (Abschnitt II.) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
b) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des Auf-enthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen.
d) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohn-gesetz – LTMG) eingehalten werden.
Mindestanforderung:
Der Gesamtjahresumsatz (vgl. oben Ziff. 3)) netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt über EUR 120,0 Mio. liegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: a) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: a) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte (ab der Ebene Projektleitung/Oberbauleitung/Fachbauleitung) des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
b) Angabe eines abgeschlossenen Referenzobjekts über kombinierte Planungs- und Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Klinikgebäudes, eines Gebäudes aus dem Gesundheitswesen mit ähnlich komplexen Anforderungen, einem Forschungs- oder Laborgebäude oder einem sonstigen Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen mit Kosten von mind. EUR 60 Mio. brutto. Erforderlich für die Berücksichtigung der Referenz ist, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft keine Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt wurde. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017).
c) Angabe mind. eines abgeschlossenen Referenzobjekts über kombinierte Planungs- und Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Gebäudes (Hochbau) mit Kosten von mind. EUR 120 Mio. brutto. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017). Das Referenzobjekt soll außerdem folgende Anforderungen erfüllen:
i. Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein technisch komplexes Projekt mit einer hohen Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausstattung.
ii. Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Projekt in Innenstadtlage mit herausfordernder Baulogistik, das mit der Situation des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist.
d) Angabe eines abgeschlossenen Referenzobjekts für den schlüsselfertigen Neubau eines Gebäudes (Hochbau), dem ein zweistufiger Partnering-Vertrag zugrunde lag. Die Fertigstellung muss in den letzten 7 Jahren erfolgt sein (d.h. nach dem 01.10.2017). Das Referenzobjekt soll außerdem sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
i. Das Projekt muss sich aus einer Pre-Construction- und einer Construction-Phase zusammensetzen, bei der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft also vor der Bauausführung (Construction-Phase) frühzeitig in die Planung einbezogen war und beispielsweise Leistungen der Beratung des Auftraggebers, der Prüfung und Optimierung der Planung, der Kostenvalidierung oder der Bauvorbereitung erbracht hat (Pre-Construction-Phase).
ii. Bei dem Projekt muss jedenfalls für die Construction-Phase eine „Garantierte Maximalpreis-Vergütung“ (GMP-Vertrag) vereinbart gewesen sein.
iii. Bei dem Projekt muss jedenfalls für die Construction-Phase die Vergütungsermittlung über ein cost plus fee-Modell im open-book-Verfahren stattgefunden haben.
Die Kriterien der Ziff. b) bis d) können auch mit einer Referenz nachgewiesen werden.
Für jede Referenz ist das Formblatt B_04_Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen (max. 2 Seiten pro Projekt) angefügt werden. Die Vorlage von mehr als insgesamt sechs vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Nationale Registrierungsnummer: +49 71127832414
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@klinikum-stuttgart.de📧
Telefon: 0711 278 32414📞
Fax: 0711 278 32119 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
“Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5...”
Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen gem. der o.g. Ziff. 2.3 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
1) Projektvolumen Referenz zu b)
a. Projektvolumen der Referenz zwischen brutto EUR 60 Mio. und bis 90 Mio.
1 Punkt
b. Projektvolumen der Referenz zwischen über brutto EUR 90 Mio. und bis 120 Mio.
2 Punkte
c. Projektvolumen der Referenz über brutto EUR 120 Mio.
3 Punkte
Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3
Punkte erzielt werden.
2) Komplexität der Referenz zu c)
a. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt mit einer hohen Energieeffizienz im Bereich der technischen Gebäudeausstattung
2 Punkte
b. Bei dem in Ziff. 2.3 unter c) genannten technisch komplexen Projekt handelt es sich um ein Projekt in Innenstadtlage mit herausfordernder Baulogistik, das mit
der Situation des ausgeschriebenen Projekts vergleichbar ist
2 Punkte
Es werden max. zwei Referenzen gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 4 Punkte erzielt werden.
3) Komplexität
a. Eine Referenz erfüllt zwei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien
2 Punkte
b. Eine Referenz erfüllt drei der in Ziff. 2.3 unter b) bis d) genannten Kriterien
3 Punkte
Es wird die beste Referenz gewertet. Bei diesem Kriterium können also maximal 3 Punkte erzielt werden.
4) Erfahrung Partnering
a. Der Bieter kann zwei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien vorweisen 2 Punkte
b. Der Bieter kann drei Referenzen gem. der in Ziff. 2.3 unter d) genannten Kriterien
vorweisen 3 Punkte
Bei diesem Kriterium können maximal 3 Punkte erzielt werden.
Insgesamt können max. 13 Punkte erzielt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleich stand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, geht der Auftraggeber wie folgt vor:
Entscheidend ist zunächst die bessere Punktzahl des Kriterium 1) Projektvolumen Referenz
zu b). Sollte dann immer noch Punktegleichstand vorliegen wieder der Bieter besser bewertet, der beim Kriterium 3) Komplexität mehr Punkte hat. Sollte auch dann noch Gleichstand
bestehen wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 4) Partnering besser bewertet
wird. Sollte schließlich auch dann noch Gleichstand bestehen, wird der Bieter besser bewertet, der im Kriterium 1) Projektvolumen Referenz zu 1) die aktuellere Referenz vorlegen kann.
4. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu
überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.
Ergeben sich für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten bzw.
Fehler, so obliegt es dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sich spätestens zu der oben
im Zeitplan unter I.12 „Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über
das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.
Anfragen außerhalb des E-Vergabe-Portals werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen
der Bewerber werden ausschließlich über das E-Vergabe-Portal beantwortet, sofern sie für
das Verfahren relevant sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller
Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers besteht.
5. Ergänzende Hinweise
Der Auftraggeber kann Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auffordern, die eingereichten
Unterlagen zu erläutern.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die
Anforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9260📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 180-553784 (2024-09-13)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 14:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Angebotsfrist wurde auf den 21.01.2025 verlängert” Andere zusätzliche Informationen