Ziel des Auftrags ist die Entwicklung eines Planungskonzepts, das, aufbauend auf den Masterplan für die Seeentwicklung, den Kippenbereich des zukünftigen Ostufers von Hochneukirch bis zur Bandtrasse vertieft betrachtet. Dabei geht es vor allem darum, eine außergewöhnliche Landschaft im Hinblick auf Topografie, Bodensubstrate und Vegetation, herauszuarbeiten, die im Zuge der Bergbaurekultivierung, die eine Grundlage für die Vegetationsentwicklung und Folgenutzungen (Freizeit, Naturschutz, etc.) in den beiden Entwicklungsbereichen darstellt. So soll in dem zukünftig herzustellenden Böschungssystem eine terrassierte Landschaft entstehen, die beispielsweise auch größere Flachwasserbereiche für den Naturschutz umfasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungskonzept zur Landschaftsgestaltung verkippter Flächen am östlichen Seeufer des Tagebaus Garzweiler
Referenznummer: 14-2024-ZVLG
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrags ist die Entwicklung eines Planungskonzepts, das, aufbauend auf den Masterplan für die Seeentwicklung, den Kippenbereich des zukünftigen Ostufers von Hochneukirch bis zur Bandtrasse vertieft betrachtet. Dabei geht es vor allem darum, eine außergewöhnliche Landschaft im Hinblick auf Topografie, Bodensubstrate und Vegetation, herauszuarbeiten, die im Zuge der Bergbaurekultivierung, die eine Grundlage für die Vegetationsentwicklung und Folgenutzungen (Freizeit, Naturschutz, etc.) in den beiden Entwicklungsbereichen darstellt. So soll in dem zukünftig herzustellenden Böschungssystem eine terrassierte Landschaft entstehen, die beispielsweise auch größere Flachwasserbereiche für den Naturschutz umfasst.
Ziel des Auftrags ist die Entwicklung eines Planungskonzepts, das, aufbauend auf den Masterplan für die Seeentwicklung, den Kippenbereich des zukünftigen Ostufers von Hochneukirch bis zur Bandtrasse vertieft betrachtet. Dabei geht es vor allem darum, eine außergewöhnliche Landschaft im Hinblick auf Topografie, Bodensubstrate und Vegetation, herauszuarbeiten, die im Zuge der Bergbaurekultivierung, die eine Grundlage für die Vegetationsentwicklung und Folgenutzungen (Freizeit, Naturschutz, etc.) in den beiden Entwicklungsbereichen darstellt. So soll in dem zukünftig herzustellenden Böschungssystem eine terrassierte Landschaft entstehen, die beispielsweise auch größere Flachwasserbereiche für den Naturschutz umfasst.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die notwendigen Planungen zur Herstellung des Kippensystems (Topografie, Substrate) als Grundlage für die zukünftige Nutzung des späteren Seeufers. Bergbautechnische Aspekt sind dabei zu berücksichtigen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heinsberg
🏙️
Dauer: 12 Monate Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grobkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-18 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei ausüben.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Projektleiter/die Projektleiterin muss eine Berufszulassung als Landschaftsarchitekt/in (mit Kammernachweis) und mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in haben. Er/ Sie muss Referenzen in der Planung großräumiger Landschaften (Wettbewerbsbeiträge und weiterführende Planung) in den letzten 8 Jahren haben.
Der Projektleiter/die Projektleiterin muss eine Berufszulassung als Landschaftsarchitekt/in (mit Kammernachweis) und mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in haben. Er/ Sie muss Referenzen in der Planung großräumiger Landschaften (Wettbewerbsbeiträge und weiterführende Planung) in den letzten 8 Jahren haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- mindestens 5 Mitarbeiter*innen (Vollzeit o. vollzeitäquivalent) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre - Das gesuchte Büro muss ein Landschaftsarchitekturbüro mit 2 Referenzen in der Planung großräumiger Landschaften (Wettbewerbsbeiträge und weiterführende Planung in den letzten 8 Jahren) sein. Es muss zudem eine Referenz zur Bergbauplanung (Herstellung von Erdbauwerken, Geotechnik, ...) und eine Referenz im Bereich Wasserbau vorgewiesen werden.
- mindestens 5 Mitarbeiter*innen (Vollzeit o. vollzeitäquivalent) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre - Das gesuchte Büro muss ein Landschaftsarchitekturbüro mit 2 Referenzen in der Planung großräumiger Landschaften (Wettbewerbsbeiträge und weiterführende Planung in den letzten 8 Jahren) sein. Es muss zudem eine Referenz zur Bergbauplanung (Herstellung von Erdbauwerken, Geotechnik, ...) und eine Referenz im Bereich Wasserbau vorgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD1YP33
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 210-654701 (2024-10-24)