Die Hansestadt Wismar plant im Kurt-Bürger-Stadion, Bürgermeister-HauptStr. 44-46, 23966 Wismar, die Instandsetzung, Modernisierung der Funktionsgebäude 1 und 2, den Neubau Funk-tionsgebäude 3 sowie das Aufstellen von temporären Sanitärcontainern. Die Fertigstellung ist 12/2027 vorgesehen. Das Verfahren beinhaltet die Planerleistungen für die Bau- und Raumakustik (Leistungsbild nach HOAI Anlage 1.2 Bauphysik).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistung Bau- und Raumakustik; Umbau, Sanierung, Neubau FG I+II+III im Kurt-Bürger-Stadion
Referenznummer: OV 06/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Wismar plant im Kurt-Bürger-Stadion, Bürgermeister-HauptStr. 44-46, 23966 Wismar, die Instandsetzung, Modernisierung der Funktionsgebäude 1...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Wismar plant im Kurt-Bürger-Stadion, Bürgermeister-HauptStr. 44-46, 23966 Wismar, die Instandsetzung, Modernisierung der Funktionsgebäude 1 und 2, den Neubau Funk-tionsgebäude 3 sowie das Aufstellen von temporären Sanitärcontainern. Die Fertigstellung ist 12/2027 vorgesehen. Das Verfahren beinhaltet die Planerleistungen für die Bau- und Raumakustik (Leistungsbild nach HOAI Anlage 1.2 Bauphysik).
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistung Bau- und Raumakustik (Bauphysik)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kurt-Bürger-Stadion; Bürgermeister-Haupt-Straße 46-48; 23966 Wismar”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-06 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung: - Nachweis zur Berufszulassung - Angaben zum Unternehmen / Anbieter - Eigenerklärung (Informationen zum Bieter)”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYDJB” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: +4938558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 233-730560 (2024-11-28)